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Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 18 Seiten
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Militärgesetz
kurz aufeinanderfolgenden Militärdiensten, sofern die versicherte Person ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig ist.
3. Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 19528
Art. 9 Abs. 1bis
Für die nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c des Militärgesetzes9 zum Militärdienst zugelassenen Personen, steht für die Anzahl Tage Militärdienst, die der Dauer einer Rekrutenschule entsprechen würde, 25 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung zu. Absatz 2 ist sinngemäss anwendbar.