Vorlage

Vernehmlassung 2013/69: Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee · 18 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 2Fedlex · Vorlage

Militärgesetz

a. Unterstützung ziviler Behörden im Inland:

1. beim Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen, insbesondere von Infrastrukturen, die die Verfügbarkeit von lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen wie Energie, Kommunikation und Verkehr sicherstellen,

2. im Rahmen der koordinierten Dienste,

3. bei der Erfüllung anderer Aufgaben von nationaler Bedeutung,

4. bei der Bewältigung von Spitzenbelastungen und bei fehlenden Fähigkeiten;

b. Unterstützung ziviler Behörden im Ausland beim Schutz von Personen und besonders schutzwürdigen Sachen und bei humanitären Hilfeleistungen;

c. Hilfeleistung bei zivilen oder ausserdienstlichen Tätigkeiten im Inland.

Art. 5 Abs. 3 zweiter Satz

3... Er kann mit andern Staaten Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung der Erfüllung der Militärdienstpflicht von Doppelbürgern abschliessen.

Art. 6 Abs. 1 Bst. c (neu)

1Der Bundesrat kann anordnen, dass der Armee zugeteilt oder zugewiesen werden:

c. Ersatzpflichtige mit einem Invaliditätsgrad von weniger als 40 Prozent, die aus medizinischen Gründen für militär- und schutzdienstuntauglich erklärt wurden und ein Gesuch um Dienstleistung anstatt der Wehrpflichtersatzabgabe stellen.

Art. 9 Abs. 2–4

2Die Rekrutierung ist frühestens ab Beginn des 19. Altersjahres und spätestens bis Ende des Jahres, in dem das 24. Altersjahr vollendet wird, zu absolvieren.

3Der Bundesrat kann vorsehen, dass die Rekrutierung auch noch später absolviert werden kann, sofern noch innerhalb der Altersgrenzen für die Militärdienstpflicht (Art. 13) die Ausbildungsdienstpflicht (Art. 42) noch geleistet werden kann.

4Das Aufgebot richtet sich nach dem Zeitpunkt, ab dem die Stellungspflichtigen die Rekrutenschule absolvieren wollen.

Art. 10 Abs. 1

1Bei der Rekrutierung der Stellungspflichtigen werden mittels Untersuchungen, Tests und Befragungen die notwendigen Daten bearbeitet für die:

a. Ermittlung des Leistungsprofils;

b. Beurteilung der Tauglichkeit für den Militär- oder den Schutzdienst;

c. Prüfung von Hinderungsgründen für die Überlassung der persönlichen Waffe;