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Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 21 Seiten

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4Die Plangenehmigung für Vorhaben, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken, setzt grundsätzlich einen Sachplan nach dem Bundesgesetz vom 22. Juni 19795 über die Raumplanung voraus.

Artikel 95b Enteignungsrecht und anwendbares Recht

1Der Erwerb von Grundstücken für Bauten und Anlagen zur Unterbringung Asylsuchender sowie die Begründung dinglicher Rechte an solchen ist Sache des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD). Das EJPD ist ermächtigt, nötigenfalls die Enteignung durchzuführen.

2Das Plangenehmigungsverfahren richtet sich nach diesem Gesetz und subsidiär nach dem Bundesgesetz vom 20. Juni 19306 über die Enteignung (EntG).

2. Abschnitt: Plangenehmigungsverfahren

Artikel 95c Einleitung des ordentlichen Plangenehmigungsverfahrens

Das Plangenehmigungsgesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Diese prüft die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und verlangt allenfalls Ergänzungen.

Artikel 95d Aussteckung

1Vor der öffentlichen Auflage des Gesuchs muss der Gesuchsteller die Veränderungen, welche die geplanten Bauten und Anlagen im Gelände bewirken, sichtbar machen, indem er sie aussteckt; bei Hochbauten hat er Profile aufzustellen.

2Einwände gegen die Aussteckung oder die Aufstellung von Profilen sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist bei der Genehmigungsbehörde vorzubringen.

Artikel 95e Anhörung, Publikation und Auflage

1Die Genehmigungsbehörde übermittelt das Gesuch den betroffenen Kantonen und Gemeinden zur Stellungnahme. Das gesamte Anhörungsverfahren dauert drei Monate. In begründeten Fällen kann diese Frist ausnahmsweise verlängert werden.

2Das Gesuch ist in den amtlichen Publikationsorganen der betroffenen Kantone und Gemeinden sowie im Bundesblatt zu publizieren und während 30 Tagen öffentlich aufzulegen.

3Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42–44 EntG7 zur Folge.

5 SR 700

6 SR 711

7 SR 711