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Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 21 Seiten
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Hochschulabschluss, die sich beruflich mit der Beratung und Vertretung von Asylsuchenden befassen.
4Zwischen dem Leistungserbringer und dem BFM findet ein regelmässiger Informationsaustausch statt, namentlich zur Koordination der Aufgaben und zur Qualitätssicherung.
Artikel 102j Teilnahme der Rechtsvertretung
1Das BFM teilt dem Leistungserbringer die Termine für die Erstbefragung in der Vorbereitungsphase, für die Anhörung zu den Asylgründen sowie für weitere Verfahrensschritte, bei denen eine Mitwirkung der Rechtsvertretung notwendig ist, mit. Bei rechtzeitiger Mitteilung der Termine entfalten die Handlungen des BFM auch ohne Anwesenheit oder Mitwirkung der Rechtsvertretung Rechtswirkung. Vorbehalten bleiben kurzfristige Verhinderungen aus entschuldbaren, schwerwiegenden Gründen.
2Reicht eine Rechtsvertretung keine oder nicht fristgerecht eine Stellungnahme zum Entwurf eines ablehnenden Asylentscheides ein, obwohl der Leistungserbringer den Entwurf rechtzeitig erhalten hat, so gilt dies als Verzicht auf eine Stellungnahme.
Artikel 102k Entschädigung für die Beratung und Rechtsvertretung
1Der Bund richtet dem Leistungserbringer eine pauschale Entschädigung für die Erfüllung namentlich folgender Aufgaben aus:
a. Information und Beratung der Asylsuchenden;
b. Teilnahme der Rechtsvertretung an der Erstbefragung in der Vorbereitungsphase und an der Anhörung zu den Asylgründen;
c. Stellungnahme zum Entwurf eines ablehnenden Asylentscheides;
d. Wahrnehmung der Rechtsvertretung im Beschwerdeverfahren, insbesondere das Verfassen einer Beschwerdeschrift;
e. die Wahrnehmung der Interessen von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden als Vertrauensperson in den Zentren des Bundes und am Flughafen.
2In der Pauschale enthalten ist ein Beitrag an die Verwaltungskosten des Leistungserbringers, insbesondere für die Organisation der Beratung und Rechtsvertretung sowie ein Beitrag an eine unabhängige Übersetzung.
3Der Bundesrat legt die Höhe der pauschalen Entschädigung und die Voraussetzungen für deren Ausrichtung fest. Die Pauschale berücksichtigt eine Entschädigung aufgrund von kostengünstigen Lösungen für die Beratung und für die Rechtsvertretung.