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Vernehmlassung 2013/76: Entwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Neustrukturierung des Asylbereiches · 21 Seiten

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tikel 102h verzichtet, so gelten die allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege.

Artikel 111b Absatz 1

1Das Wiedererwägungsgesuch ist dem BFM innert 30 Tagen nach Entdeckung des Wiedererwägungsgrundes schriftlich und begründet einzureichen. Es findet keine Vorbereitungsphase statt. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach den Artikeln 66-68 des Verwaltungsverfahrensgesetzes21.

Artikel 111c Absatz 1

1Bei Asylgesuchen, die innert fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des Asyl- und Wegweisungsentscheides eingereicht werden, hat die Eingabe schriftlich und begründet zu erfolgen. Es findet keine Vorbereitungsphase statt. Die Nichteintretensgründe nach Artikel 31a Absätze 1-3 finden Anwendung.

II

Die Änderung bisherigen Rechts wird im Anhang geregelt.

III

Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …

1Auf Gesuche um Errichtung einer neuen Baute oder Anlage, die zehn Jahre nach Inkrafttreten der Änderung vom ... dieses Gesetzes noch nicht rechtskräftig entschieden sind, bleibt das bisherige Recht anwendbar.

2Erfolgt die Anzeige der Nutzungsänderung nach Artikel 24d Absatz 3 vor Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Änderung vom ... dieses Gesetzes, so gilt die Höchstdauer gemäss Artikel 24d Absatz 1.

21 SR 172.021