Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/171: 13.479 Pa.Iv. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer · 28 Seiten
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Die Mehrheit der Kommission beantragt eine Inkraftsetzung der neuen Regelung mit einer Rückwirkung, wonach diese Änderung auch auf Steuerforderungen anwendbar sein soll, die ab dem Kalenderjahr 2011 fällig wurden. Eine Minderheit beantragt eine weitreichendere Rückwirkung, wonach die neue Regelung auch auf Tatbestände anwendbar sein soll, die vor dem Inkrafttreten der Änderungsbestimmungen eingetreten sind, sofern die Steuer- oder Verzugszinsforderung nicht verjährt oder bereits vor dem 1. Januar 2013 rechtskräftig festgesetzt wurde. Eine zweite Minderheit beantragt, auf eine Rückwirkung zu verzichten.