Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/171: 13.479 Pa.Iv. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer · 28 Seiten
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Dies führt zu einem Total eingegangener Gesuche um Meldeverfahren betreffend das Ausland von 1‘120 im Jahr 2010, 1‘393 im Jahr 2011, 1‘426 im Jahr 2012 und 1‘548 im Jahr 2013. Jedes einzelne bewilligte Gesuch weist jeweils eine Gültigkeit von drei Jahren aus. Nicht mit verhältnismässigem Aufwand eruierbar sind jedoch Aussagen dazu, wie viele Bewilligungen pro Jahr aktuell gültig sind; die ESTV führt hierzu denn auch keine Statistiken.
Da mit der Bewilligung der ESTV im Nachgang an ein Formular 823, 823B oder 823C jeweils eine dreijährige Gültigkeit zu laufen beginnt, nach Ablauf dieser Initialbewilligung aber immer auch Verlängerungsgesuche eingehen können, welche dann wiederum drei Jahre Gültigkeit haben, besteht eine Divergenz zwischen den Gesuchsformularen betreffend die Bewilligung und den in der Folge eingereichten Formularen 108. Deshalb präsentieren sich die Zahlen zur Anzahl der effektiv eingereichten Formulare 108 denn auch in Abweichung zu jenen betreffend der Gesuche mittels Formulare 823, 823B und 823C mit deutlich höheren Werten:
Formular 108
2010: 2‘594
2011: 2‘808
2012: 2‘870
2013: 3‘176
2.2.3.4 Relation Meldeverfahren zu den Bareinnahmen
Den insgesamt 18‘017 Deklarationsformularen betreffend das Meldeverfahren im Jahr 2013 liegen CHF 83.8 Milliarden Verrechnungssteuern zu Grunde. Zum Vergleich lagen die Bareinnahmen bei der Verrechnungssteuer im gleichen Zeitraum bei CHF 23.5 Milliarden, wovon alleine CHF 15.8 Milliarden auf Ausschüttungen aus aktienrechtlichen Beteiligungsrechten entfallen. Für die Jahre 2010-2013 ergibt sich folgendes Bild:
Deklarationsformulare Meldeverfahren zu- Bareinnahmen bei betreffend Meldever- grunde liegende Ver- der Verrechnungsfahren rechnungssteuern steuer
2010: 13‘430 84.8 Mia. 26.7 Mia
2011: 14‘921 104.5 Mia 24.3 Mia
2012: 15’827 121.7 Mia 23.1 Mia
2013: 18’017 83.8 Mia 23.5 Mia
2.2.3.5 Bussen und Verzugszinsen im Bereich Verrechnungssteuer
Während die ESTV im Jahr 2010 bei 6.9 Prozent aller eingereichten Formulare, d.h. nicht nur jener betreffend Meldeverfahren, sondern sämtlicher Deklarationsformulare betreffend die Erhebung der Verrechnungssteuer, eine Verzugszinsforderung in Rechnung stellen musste, belaufen sich die entsprechenden Zahlen für das Jahr 2011