Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/171: 13.479 Pa.Iv. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer · 28 Seiten

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Neue Regelung gemäss dem Antrag der Minderheit mit einer Rückwirkung gemäss dem Antrag der Minderheit II

Es ergegben sich keine finanziellen Auswirkungen, da der Vorschlag der Minderheit II rein zukunftsorientiert ist und Rückwirkungen betreffend Verzugszinsen explizit ausschliesst. Hinsichtlich der Einnahmenhöhe der Verrechnungssteuer sind keine Änderungen zu erwarten.

4.1.4 Übersicht der finanziellen Auswirkungen

Die nachfolgende Tabelle gibt eine Übersicht über die finanziellen Auswirkungen des Antrags der Mehrheit sowie des Antrags der Minderheit mit den jeweiligen Rückwirkungen gemäss dem Antrag der Mehrheit, der Minderheit I und der Minderheit II.

Neue Regelung gemäss dem Antrag der

Rückwirkung Mehrheit Minderheit

Mehrheit CHF 104 Mio. CHF 35 Mio.

Minderheit I CHF 500 Mio. CHF 101 Mio.

Minderheit II Keine Keine

4.2 Personelle Auswirkungen

Wird von der ESTV verlangt, dass diese zukünftig – ungeachtet des Zeitpunkts der Umsetzung bzw. Verfügbarkeit von Automatisierungsprozessen – Eingangsbestätigungen für die Formulare betreffend das Meldeverfahren ausstellen muss, hat dies personelle Auswirkungen im folgenden Umfang zur Folge:

Jährlich müssten rund 20‘000-22‘000 Bestätigungsbriefe manuell erstellt werden. Dabei würde es sich um reine Eingangsbestätigungen handeln, welche eine spätere formelle Überprüfung der Zulässigkeitsfrage nicht vorwegnehmen und auch nicht ersetzen würden. Einzig für die Ausstellung entsprechender Bestätigungsbriefe muss von einem zusätzlichen personellen Bedarf in der Höhe von mindestens 2 Vollzeitstellen gerechnet werden. Werden geschätzte Kosten für die Bereitstellung dieser zusätzlichen Arbeitsplätze sowie den Versand der rund 20‘000-22‘000 Bestätigungsbriefe miteinbezogen, werden sich die jährlich zu erwartenden personellen resp. damit zusammenhängenden finanziellen Auswirkungen im Zusammenhang mit der Schaffung von mindestens 2 Vollzeitstellen auf zusätzliche rund CHF 750‘000 belaufen. Es bliebe zu prüfen, ob die Verwaltung für die Erstellung der Eingangsbestätigungen eine Gebühr erheben kann.