Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/171: 13.479 Pa.Iv. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer · 28 Seiten
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in erster Linie auf das Steuersubstrat, die Verzugszinsen bilden einzig eine Nebenfolge davon.
Es ist weiter darauf hinzuweisen, dass die nachfolgenden Schätzungen nur mit extremer Vorsicht vorgenommen und gelesen werden können, da selbst die Ausschüttung von Dividenden nicht als sicherer Parameter angenommen werden darf. Bekannte Parameter sind einzig der Zinssatz, die jeweiligen Steuerperioden und das (heute) bestehende Kapital. Zudem ist jeweils auch mit einiger Verspätung immer noch mit einer nachträglichen Deklaration zu rechnen. Gerade der Umstand, dass nachträglich plötzlich ein neuer, bisher unbekannter Fall auftauchen kann oder ein sehr grosser Fall aufgedeckt wird, macht die vorgenommenen Schätzungen noch unsicherer, da sich diese dann als nicht zutreffend erweisen würden und entsprechend korrigiert werden müssten.
4.1.2 Finanzielle Auswirkungen des Antrags der Mehrheit
Neue Regelung gemäss dem Antrag der Mehrheit mit einer Rückwirkung gemäss dem Antrag der Mehrheit
Die finanziellen Auswirkungen gemäss dem Antrag der Mehrheit werden sich schätzungsweise in der Höhe von rund CHF 104 Millionen bewegen. Es handelt sich dabei um Verzugzsinsen in dieser Grössenordnung, die voraussichtlich zurückerstattet werden müssten. Der vorgenommenen Schätzung liegt eine auf Stichproben basierende Annahme zugrunde, dass in den Jahren 2007 bis 2014 Dividenden in einem ungefähren Umfang von CHF 10 Milliarden zu spät oder gar nicht deklariert worden sind. Dies entspricht Verrechnungssteuerforderungen von rund CHF 3.5 Milliarden und geschätzten Verzugszinsforderungen in der Höhe von rund CHF 368 Millionen. Aufgrund dieser Stichproben wurde sodann eine Aufschlüsselung der Dividendenfälligkeiten auf der Basis der aktuell verbuchten CHF 500 Millionen Verzugszinsen vorgenommen, welche zu den eingangs angegebenen finanziellen Auswirungen in der Höhe von CHF 104 Millionen führt. Es handelt sich dabei um Verzugszinsen, die zurückerstattet werden müssten.
Neue Regelung gemäss dem Antrag der Mehrheit mit einer Rückwirkung gemäss dem Antrag der Minderheit I
Die finanziellen Auswirkungen werden sich schätzungsweise in der Höhe von rund CHF 500 Millionen bewegen. Der vorgenommenen Schätzung liegt eine auf Stichproben basierende Annahme zugrunde, dass in den Jahren 2007 bis 2014 Dividenden in einem ungefähren Umfang von CHF 10 Milliarden zu spät oder gar nicht deklariert worden sind. Dies entspricht Verrechnungssteuerforderungen von rund CHF 3.5 Milliarden und geschätzten Verzugszinsforderungen in der Höhe von rund CHF 368 Millionen. Aufgrund dieser Stichproben wurde sodann eine Aufschlüsselung der Dividendenfälligkeiten auf der Basis der aktuell verbuchten CHF 500 Millionen Verzugszinsen vorgenommen. Da in der vorliegend interessierenden Zeitspanne zwischen dem 1. Januar 2013 bis zum 1. Dezember 2014 insgesamt 45 Entscheide betreffend ein Meldeverfahren in Rechtskraft erwachsen sind, welchen Verzugszinsforderungen in der Höhe von CHF 3 Millionen zu Grunde lagen, lassen sich die eingangs angegebenen finanziellen Auswirkungen auf rund CHF 500 Millionen, oder abgerundet eben CHF 497 Millionen, beziffern. Es handelt sich dabei um Verzugszinsen, die zurückerstattet werden müssten.