Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/171: 13.479 Pa.Iv. Klarstellung der langjährigen Praxis beim Meldeverfahren bei der Verrechnungssteuer · 28 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 25Fedlex · Erläuternder Bericht

Neue Regelung gemäss dem Antrag der Mehrheit mit einer Rückwirkung gemäss dem Antrag der Minderheit II

Es ergegben sich keine finanziellen Auswirkungen, da der Vorschlag der Minderheit II rein zukunftsorientiert ist und Rückwirkungen betreffend Verzugszinsen explizit ausschliesst. Hinsichtlich der Einnahmenhöhe der Verrechnungssteuer sind keine Änderungen zu erwarten.

4.1.3 Finanzielle Auswirkungen des Antrags der Minderheit

Neue Regelung gemäss dem Antrag der Minderheit mit einer Rückwirkung gemäss dem Antrag der Mehrheit

Die finanziellen Auswirkungen für den Staat werden sich schätzungsweise in der Höhe von rund CHF 35 Millionen bewegen. Es handelt sich dabei um Verzugszinsen in dieser Grössenordnung, die zurückerstattet werden müssten. Bereits erhobene Verzugszinsen basierend auf Verzugszinsrechnungen betreffend 1-60 Tage Verspätung gemäss altem Recht auf steuerbaren Leistungen mit Fälligkeiten ab dem 1. Januar 2011, müssten ohne Vergütungszins zurückerstattet werden. Bereits erhobene Verzugszinsen basierend auf Verzugszinsrechnungen betreffend mehr als 60 Tage Verspätung gemäss altem Recht könnten neu von einer Korrektur ohne Vergütungszins von 60 Tagen (Differenz von den bisherigen 30 Tagen zu den neu vorgesehenen 90 Tagen) profitieren.

Neue Regelung gemäss dem Antrag der Minderheit mit einer Rückwirkung gemäss dem Antrag der Minderheit I

Die finanziellen Auswirkungen für den Staat werden sich schätzungsweise in der Höhe von rund CHF 101 Millionen bewegen. Bereits erhobene Verzugszinsen basierend auf Verzugszinsrechnungen betreffend 1-60 Tage Verspätung gemäss altem Recht auf steuerbaren Leistungen, welche weder verjährt noch bereits vor dem 1. Januar 2013 rechtskräftig festgesetzt worden sind, müssten ohne Vergütungszins zurückerstattet werden. Bereits erhobene Verzugszinsen basierend auf Verzugszins- rechnungen betreffend mehr als 60 Tage Verspätung gemäss altem Recht könnten neu von einer Korrektur ohne Vergütungszins von 60 Tagen (Differenz von den bisherigen 30 Tagen zu den neu vorgesehenen 90 Tagen) profitieren. Der vorge- nommenen Schätzung liegt eine auf Stichproben basierende Annahme zugrunde, dass in den Jahren 2007 bis 2014 Dividenden in einem ungefähren Umfang von CHF 10 Milliarden zu spät oder gar nicht deklariert worden sind. Dies entspricht Verrechnungssteuerforderungen von rund CHF 3.5 Milliarden und geschätzten Verzugszinsforderungen in der Höhe von rund CHF 368 Millionen. Aufgrund dieser Stichproben wurde sodann eine Aufschlüsselung der Dividendenfälligkeiten auf der Basis der aktuell verbuchten CHF 500 Millionen Verzugszinsen vorgenommen, welche zu den eingangs angegebenen finanziellen Auswirungen in der Höhe von CHF 101 Millionen führt. Es handelt sich dabei um Verzugszinsen, die zurückerstattet werden müssten.