Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 21 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
1.7 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Zahlreiche parlamentarische Vorstösse schlagen Gesetzesänderungen im ambulanten Bereich vor und zielen auf eine Verbesserung bei der Qualität der Versorgung ab.
Motion 13.3265 «Gegenvorschlag zum Zulassungsstopp für Ärzte»
Die von Nationalrat Jürg Stahl eingereichte Motion fordert den Bundesrat auf, ab einer bestimmten Ärztedichte die Vertragsfreiheit einzuführen. Die Motion wurde im Nationalrat noch nicht behandelt. Der Ständerat hat jedoch am 26. September 2012 eine ähnliche Motion abgelehnt: Die von Ständerat Felix Gutzwiller eingereichte Motion 12.3638 «KVG. Vertragsfreiheit einführen» forderte vom Bundesrat eine Revision des KVG zur Einführung der Vertragsfreiheit zwischen spezialisierten Ärzten und Ärztinnen und Krankenversicherern im ambulanten Bereich mit Mindestvorschriften zur Sicherstellung der Dichte und der Qualität der Versorgung. Die Ärzte und Ärztinnen sollten im ambulanten Bereich privat und ohne Vertrag mit einem Krankenversicherer praktizieren können. Die Modelle, bei denen die Vertragsfreiheit durch die Ärztedichte begrenzt oder auf Spezialärzte und -ärztinnen beschränkt wird und die Mindestvorschriften bezüglich Dichte und Qualität enthalten, wurden den Partnern an den Runden Tischen (s. 1.1) als Vorschlag unterbreitet. Das Modell wurde aber nur von wenigen für die Steuerung des ambulanten Bereichs in Betracht gezogen. Aus der Beschreibung der Vor- und Nachteile (s. 1.3) geht klar hervor, dass die Vertragsfreiheit die Versorgungsqualität bei den bestehenden Marktverhältnissen nicht verbessern könnte.
Interpellation 13.3223 «Leistungsgerechte Korrekturen am Arzttarif Tarmed und Stärkung der Hausarztmedizin»
Die von Nationalrätin Ruth Humbel eingereichte Interpellation fordert unter anderem, dass der Bundesrat aufzeigt, wie er beeinflussen kann, dass bestimmte Taxpunktwerte differenziert werden, so dass diese in Agglomerationen mit Überversorgung gesenkt und in Regionen mit drohender Unterversorgung erhöht werden können. Der Nationalrat hat die Interpellation noch nicht behandelt. Am 4. März 2014 hat der Ständerat eine ähnliche, vom Nationalrat am 11. September 2013 angenommene Motion abgelehnt: Die von der Fraktion CVP/EVP/glp eingereichte Motion 11.3888 «Hausarztfreundliches Tarifsystem» beauftragte den Bundesrat, gesetzliche Grundlagen für die Schaffung eines hausarztfreundlichen Tarifsystems vorzulegen, insbesondere mit der Möglichkeit, regional differenzierte Taxpunktwerte auszuhandeln und einen zweiten Tarif für Hausärzte und -ärztinnen zu schaffen. In Bezug auf die Förderung der Hausarztmedizin werden der vom Volk am 18. Mai 2014 angenommene direkte Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» und der Masterplan «Hausarztmedizin und medizinische Grundversorgung» rasch zu konkreten Verbesserungen für die Hausärzte und -ärztinnen und zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung führen. Eine Massnahme des Masterplans zielt darauf ab, die finanzielle Situation der medizinischen Grundversorger zu verbessern. Um die bessere Abgeltung der hausärztlichen Leistungen im Rahmen des Masterplans und den damit verbundenen parlamentarischen Auftrag baldmöglichst umzusetzen, wird der Bundesrat erstmals von seiner subsidiären Kompetenz nach Artikel 43 Absatz 5bisKVG Gebrauch machen und auf dem Verordnungsweg Anpassungen in der Tarifstruktur Tarmed vornehmen. Die Inkraftsetzung der Verordnung ist für den 1. Oktober 2014 geplant. Nach heutigem Stand nicht denkbar sind hingegen die in der Interpellation 13.3223 erwähnten Tarifmassnahmen. Die subsidiäre Kompetenz nach Artikel 43 Absatz 5bisKVG ermächtigt den Bundesrat nicht, Taxpunktwerte festzulegen. Ausserdem ist eine auf regionalpolitischen Krite-