Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 21 Seiten
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zunehmen. Die Leistungen werden sich weiterentwickeln und der wachsende Bedarf muss finanziert werden. Zudem erfordern die zunehmende Komplexität und die gegenläufigen Interessen mehr Steuerung und Transparenz des Systems. Aufgrund der Reichweite dieser Herausforderungen hat der Bundesrat Anfang 2013 mit der Strategie Gesundheit2020 die gesundheitspolitischen Prioritäten festgelegt und die Grundlage geschaffen, um die anstehenden Herausforderungen zu meistern. Im Zentrum der Strategie stehen die Bevölkerung und ihr Wohlbefinden. Das Gesundheitswesen soll um sie und ihre Bedürfnisse herum weiter entwickelt werden. Aus dieser Sicht konzentriert sich die Problematik des Versorgungsangebots nicht mehr ausschliesslich auf die Kosten, sondern auch auf den optimalen Zugang der Versicherten zu den Leistungen, die sie effektiv benötigen. Ohne Regulierung des ambulanten Bereichs nehmen aber auch das Angebot und mit ihm die Menge an erbrachten Leistungen und dementsprechend die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu. Die optimale Organisation der Versorgung ist deshalb auch eine Massnahme, um den Anstieg der Gesundheitskosten einzudämmen. Die hier erläuterte Revisionsvorlage hat zum Ziel, die Leistungserbringung noch stärker auf die Bedürfnisse der Versicherten auszurichten. Die Vorlage erfüllt Ziel 4.2 der Strategie Gesundheit2020, mit dem die gesundheitspolitische Steuerung verbessert werden soll. Dies insbesondere durch die Schaffung neuer Steuerungsmöglichkeiten für die Versorgung im (spital-) ambulanten Bereich, mit denen die Kantone beispielsweise auf eine Über- oder Unterversorgung reagieren können.
Vorarbeiten
Mit Blick auf eine politisch möglichst tragfähige und langfristig anwendbare Lösung wurde die Vorlage im Rahmen eines partizipativen Verfahrens erarbeitet. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat dazu am 2. September 2013 und am 11. Februar 2014 zwei Runde Tische mit den wichtigsten betroffenen Partnern unter der Leitung von Bundesrat Alain Berset einberufen.
Der erste Runde Tisch befasste sich mit den bisherigen Vorschlägen und den beiden Grundsatzfragen, ob Handlungsbedarf besteht und wenn ja, welche der unterbreiteten Massnahmen als Lösung für die langfristige Steuerung des ambulanten Bereichs infrage käme. Die Partner kamen klar zum Schluss, dass Handlungsbedarf besteht. Die Betonung müsse aber auf der Qualität der Versorgung liegen und nicht ausschliesslich auf den Kosten. Ein Qualitätsmerkmal der Versorgung besteht darin, dass weder Über- noch Unterversorgung herrscht.
Den Teilnehmenden des zweiten Runden Tisches wurde eine Bewertung der Stärken und Schwächen der drei Hauptmodelle Vertragsfreiheit, Differenzierung der Tarife und Regulierung der Zulassungen vorgelegt. Das abgegebene Dokument enthielt auch die zentralen Punkte, die das Herzstück der Reform bilden sollten. Die Partner konnten dazu und zur Bewertung der drei Lösungsmodelle Stellung nehmen. Aus der Diskussion ergaben sich verschiedene Eckwerte. Zum einen brauchen die Akteure Sicherheit und Planbarkeit. Im Hinblick auf einen Kompromiss erwies sich zudem das Modell der Regulierung des ambulanten Bereichs durch die Kantone als pragmatischste Lösung. Die Kantone sollen jedoch nicht verpflichtet sein einzugreifen, sondern von ihrer Kompetenz bei Bedarf Gebrauch machen können. Und schliesslich wurde erneut betont, dass im Zentrum des Modells, bei dessen Erarbeitung die Partner formell einbezogen werden und das von einer möglichst regionalen Perspektive ausgehen soll, die Qualität des Versorgungsangebots stehen soll.