Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/53: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Steuerung des ambulanten Bereichs · 21 Seiten

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rien gestützte Differenzierung nach Ansicht des Bundesrats nicht mit den Grundsätzen des KVG vereinbar. Tarifarische Massnahmen sind wie unter 1.3 dargelegt auch nicht geeignet, die Qualität der Versorgung zu verbessern. Die Interpellantin hatte zuvor bereits die Motion 12.3600 «Steuerung der Ärztezulassung im KVG wieder einführen» eingereicht, wonach der Bundesrat bei Ablehnung der Managed Care-Vorlage wieder eine Zulassungssteuerung für zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung praktizierende Spezialärzte und -ärztinnen durch die Kantone einführen sollte. Diese Motion wurde vom Nationalrat am 28. September 2012 angenommen und vom Ständerat am 9. Dezember 2013 abgelehnt, nachdem in der Zwischenzeit die Zulassungsbeschränkung wieder eingeführt worden war.

Postulat 12.3783 «Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (2)»

Nach diesem von Nationalrat Ignazio Cassis eingereichten Postulat soll der Bundesrat prüfen, ob ein Auktionsmodell bei der Vergabe von Praxiskonzessionen für neue Arztpraxen eine bessere Alternative als der bisher praktizierte Zulassungsstopp wäre. Das Postulat wurde vom Bundesrat befürwortet und vom Nationalrat am 14. Dezember 2012 angenommen. Bei diesem Modell würde in einer periodisch wiederholten, umgekehrten Auktion ein Regulator der Ärzteschaft einen tieferen Tarmed-Tarif vorschlagen und diesen stufenweise erhöhen, bis sich genügend Ärzte und Ärztinnen bereit erklären, in einem bestimmten Versorgungsgebiet zu einem bestimmten Tarif tätig zu sein. Wie im Postulat selbst steht, würde das Problem der angebotsinduzierten Nachfrage bei freien Kapazitäten in einem solchen System nicht gelöst, und es liesse sich damit auch nicht die optimale Ärztezahl für ein Gebiet bestimmen. Gleichzeitig hätte ein Auktionsmodell aber auch gewisse Vorteile: In Orten mit hoher Ärztedichte liessen sich die Kosten senken, während Randgebiete mit drohender Unterversorgung durch einen höheren Tarmed-Tarif attraktiver würden. Beim konferenziellen Vernehmlassungsverfahren zur Wiedereinführung der bedarfsabhängigen Zulassung haben jedoch mehrere Kantone (namentlich ZH, TI und SG) Bedenken wegen des Anreizes für niedergelassene Ärzte und Ärztinnen geäussert, bei einem erheblichen Unterschied zwischen Angebot und Nachfrage ihre Praxis teuer zu verkaufen. Das Modell wurde am ersten Runden Tisch vorgestellt und von den Partnern rasch verworfen. Der Bundesrat beantragt aufgrund der geführten Diskussionen und der Analyse allfälliger Auswirkungen (wie die wirtschaftliche Unsicherheit für die Ärzte und Ärztinnen oder für das System nicht wünschenswerte wirtschaftliche Anreize) dieser Lösung die Abschreibung des Postulats.

Postulat 12.3681 «Ärztestopp. Die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen (1)»

Das Postulat wurde von Nationalrat Ignazio Cassis eingereicht und vom Nationalrat am 14. Dezember 2012 angenommen. Es fordert den Bundesrat auf zu prüfen, ob die Voraussetzung von drei Jahren Praxis an einer anerkannten Weiterbildungsstätte in der Schweiz für die Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit der Personenfreizügigkeit vereinbar ist. Eine solche Regelung hat das Parlament in die Vorlage des Bundesrats zur dringlichen vorübergehenden Wiedereinführung der Zulassungsbeschränkung aufgenommen (Art. 55a Abs. 2 KVG). Die Bundesverwaltung hat die Frage anlässlich der Debatten im Parlament geprüft und kam zum Schluss, dass es nicht mit Artikel 55 der Richtlinie 2005/36/EG14 verein-

14 Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 25