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Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 39 Seiten
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Anhörung bei den Fachstellen zu E-Government Schweiz ab 2016
TEIL 3
7. Umsetzung: Szenarien
Im Folgenden werden fünf unterschiedliche Szenarien aufgeführt und ihre organisatorische Ausgestaltung beschrieben. Die Szenarien unterstützen die Umsetzung der Vision und der strategischen Ziele in unterschiedlichem Masse. Im Rahmen eines Workshops6 mit Fachspezialisten wurden die vorgestellten Szenarien auf ihre Chancen und Risiken eines zukünftigen
E-Government in der Schweiz beurteilt.
Für die Umsetzung von E-Government Schweiz ab 2016 ist ein Szenario zu definieren. Hierbei sind insbesondere die aus dieser Anhörung erhaltene Rückmeldungen zu den strategischen Zielen relevant, da diese nur bei geeigneten organisatorischen Rahmenbedingungen realisiert werden können. Die einzelnen Szenarien sind jedoch in der hier beschriebenen Version eher als Stossrichtungen zu interpretieren und bieten in der zu realisierenden Umsetzung genügend Spielraum, um beispielsweise ein beschriebenes Szenario um Elemente aus einem anderen Szenario zu ergänzen. Die detailliertere Entwicklung der Szenarien erfolgt im Anschluss an die Anhörung bei den Fachstellen.
7.1. Nichts
Die Umsetzung der Strategie wird nicht mehr weitergeführt und die Rahmenvereinbarung zwischen Bund und Kantonen nicht verlängert. Es ist keine zentrale Steuerung und keine übergeordnete E-Government-Organisation vorgesehen. Steuerungsausschuss, Expertenrat und Geschäftsstelle E-Government Schweiz werden aufgelöst. Der Katalog priorisierter Vorhaben wird aufgelöst. Die federführenden Organisationen (ffO) werden nicht mehr koordiniert, die Weiterführung der priorisierten Vorhaben wird von den ffO von Fall zu Fall entschieden. Eine zentrale finanzielle Unterstützung wie im E-Government-Aktionsplan entfällt. Die Standardisierung, die Umsetzung in den Kantonen und beim Bund sowie weitere Aktivitäten erfolgen unabhängig von einer gemeinsamen E-Government-Strategie.
Chancen und Risiken
Die Risiken überwiegen im Szenario „Null“ gegenüber den genannten Chancen. Fehlen eine nationale Strategie und eine gemeinsame Koordination, so wird die erfolgreiche Zusammenarbeit und Umsetzung von E-Government gemäss Einschätzung der Workshopteilnehmenden gefährdet. Es besteht ein grosses Risiko, dass Doppelspurigkeiten nicht erkannt werden und dadurch hohe Kosten verursacht werden. Ein positives Potential wird diesem Szenario in der Form eines „Neustarts“ zugeordnet. Da die bisherigen Strukturen wegfallen, könnten neue Akteure E-Government zu neuem Schwung verhelfen. Wenn die öffentliche Verwaltung den nationalen Koordinationsanspruch aufgibt, könnte die Privatwirtschaft die Rolle der E-Government-Förderung vermehrt wahrnehmen.
7.2. Gleich
Strategie und Rahmenvereinbarung werden unverändert verlängert. Das Programm
E-Government Schweiz wird weiterhin über den Steuerungsausschuss, der aus politischen Vertreterinnen und Vertretern aller föderalen Ebenen besteht, zentral gesteuert. Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz bleibt das Stabsorgan von Expertenrat und Steuerungsausschuss sowie die Koordinationsstelle des Programms E-Government Schweiz. Sie stellt die Programmkommunikation sicher und unterstützt den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren. Die Geschäftsstelle ist organisatorisch weiterhin beim ISB angesiedelt und bleibt über den Bund finanziert. Als Umsetzungsinstrument bleibt der Katalog priorisierter Vorhaben mit der strategischen Planung (Roadmap) und dem Controlling bestehen. Über den E-Government-Aktionsplan
6 E-Government Schweiz ab 2016 – 2. Workshop Fachexperten vom 8. Mai 2014 - Resultate: http://www.egovernment.ch/umsetzung/00881/01066/01073/index.html?lang=de