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Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 39 Seiten

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Anhörung bei den Fachstellen zu E-Government Schweiz ab 2016

Umgesetzte Leistungen Umgesetzte Voraussetzungen

Nr Beschreibung Jahr Nr. Beschreibung Jahr

A1.01 Unternehmensgründung, Mutationsmeldun- 2011 B1.01 Etablierte Projektorganisation für die Umsetzung2009

gen von E-Government A1.03 Abwicklung der Geschäfte zwischen Aus- 2010 B1.02 Rechtsgrundlagen2012

ternehmen)

gleichskassen und deren Mitgliedern (Un- A1.04 Zollabfertigung von Waren (Einfuhr, Aus- 2012 B1.03 Einheitliches Inventar und Referenzdatenbank2011

fuhr, Durchfuhr) öffentlicher Leistungen A1.15 Einreichung von Daten an Statistikämter 2009 B1.04 Einheitlicher Personenidentifikator2010

A1.16 Agrarsektoradministration (ASA 2011) 2011 B1.05 Einheitlicher Unternehmensidentifikator2011

A1.17 Datenzugang des Netzwerkes Umweltbeo- 2013 B1.07 Standardisierung der Personendaten2011

bachtung Schweiz – DaZu NUS A2.06 Suchen und melden von Fund- 2013 B1.09 Registerharmonisierung2011

gegenständen A2.08 Zugang zu Rechtsdaten 2011 B1.11 Schweizweiter Austauschstandard für elektroni-2011

sche Dossiers und Dokumente B2.01 Zugang zu elektronischen öffentlichen Leistun-2011

gen (Portale)

B2.02 Verzeichnisdienst der Schweizer Behörden2011

B2.04 Dienst für elektronische Formulare2011

B2.05 Dienst für den übergreifenden elektronischen2011

Datenaustausch B2.07 SuisseID2011

B2.09 Dienste für elektronische Langzeitarchivierung2013

B2.10 Dienste zur Unterstützung bei der Verarbeitung2012

von elektronischen Belegen B2.11 Durchgängige Netzwerkinfrastruktur für alle2012

Verwaltungsebenen

Tabelle 1 Realisierte Leistungen und Voraussetzungen 2009 - 2013

Als zentrales Element bei der 2011 erneuerten Rahmenvereinbarung über die E-Government- Zusammenarbeit in der Schweiz 2007-2015 wurde der Aktionsplan als neues Instrument zur Beschleunigung der Strategieumsetzung geschaffen. Im Aktionsplan werden kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen für ausgewählte Projekte aus dem Katalog priorisierter Vorhaben festgelegt. Diese werden durch finanzielle Beiträge im Gesamtumfang von 2.4 Millionen Franken pro Jahr unterstützt - paritätisch getragen durch Bund und Kantone.