Vorlage
Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 39 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 32Fedlex · Vorlage
Anhörung bei den Fachstellen zu E-Government Schweiz ab 2016
8. Beispiel eines Massnahmenkatalogs
Es werden konkrete Massnahmen formuliert, welche die operative Umsetzung der strategischen Ziele verfolgen. Die konkreten Massnahmen unterliegen einer rollenden Planung und können kurzfristig (1 Jahr) mittelfristig (2-4 Jahre) und längerfristig (5- 10 Jahre) ausgerichtet sein. Die Massnahmen sind auf Steuerungsebene freizugeben. Ihre Umsetzung ist kontinuierlich zu überprüfen und gegebenenfalls bezüglich den Massnahmen anzupassen. Im Folgenden sind Beispiele von möglichen Massnahmen aufgeführt, jeweils dem entsprechenden strategischen Ziel zugeordnet.
Je nach definitiver Ausrichtung der strategischen Ziele sind die Massnahmenpakete im Rahmen der Umsetzung der E-Government-Strategie neu zu definieren, anzupassen, zu ergänzen oder zu löschen. Die Umsetzungsfristen der Massnahmen sind noch zu definieren.
8.1. Massnahmen zum strategischen Ziel „Kundenorientierung“
► Die Einbindung der E-Government-Dienstleistungen aller föderalen Ebenen auf einer zentralen Infrastruktur wird aufgegleist.
► Ein eindeutiger Personenidentifikator für die Nutzung der E-Government-
Dienstleistungen auf der zentralen Infrastruktur wird eingeführt.
► Die nötigen Standards und Vorgaben zur Bereitstellung von geräteunabhängigen, intuitiv und barrierefrei nutzbaren E-Government-Dienstleistungen werden bekannt gemacht.
8.2. Massnahmen zum strategischen Ziel „Qualität und Effizienz“
► Es wird ein Leistungsportfolio erstellt, das E-Government-Dienstleistungen und Infrastrukturen in ihrer Gesamtheit darstellt und die Verbindung zwischen Einzel- und Querschnittsleistungen aufzeigt.
► Es werden die Information und Kommunikation sichergestellt, um das Gemeinwesen (Bund, Kanton und Gemeinden) bei der zeitnahen und wirtschaftlichen Umsetzung von E-Government zu unterstützen.
8.3. Massnahmen zum strategischen Ziel „Zusammenarbeit und Zuständigkeiten“
► Der Aufbau einer Organisation zur Steuerung, Führung und Koordination von nationalen E-Government-Anstrengungen wird konzipiert und aufgegleist.
► Die Zusammenarbeit unter den bestehenden E-Government-Organisationen wird diskutiert und wo gewünscht neu definiert.
► Zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird für die gemeinsame Umsetzung von E-Government ein Masterplan vereinbart, der u.a. die Zuständigkeiten der föderalen Ebenen festhält.
► Zwingend durch das Gemeinwesen (Bund, Kanton und Gemeinden) elektronisch bereitzustellende Dienstleistungen werden gemeinsam definiert.
8.4. Massnahmen zum strategischen Ziel „Betriebsverantwortung“
► Für den zentralen Betrieb von E-Government-Dienstleistungen wird eine zuständige Organisation aufgebaut.