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Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 39 Seiten
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Anhörung bei den Fachstellen zu E-Government Schweiz ab 2016
Expertenrat
Der Expertenrat ist ein Fachgremium, das dem Steuerungsausschuss, der Geschäftsstelle und den federführenden Organisationen beratend zur Seite steht. Der Expertenrat setzt sich aus maximal neun Fachleuten der Verwaltung, der Wirtschaft und der Wissenschaft zusammen. Die Mitglieder werden durch den Steuerungsausschuss bestimmt. Den Vorsitz des Expertenrats hat der oder die Delegierte für die Informatiksteuerung des Bundes.
Der Expertenrat hat gemäss Art. 10 der Rahmenvereinbarung folgende Aufgaben:
a. Er prüft die fachtechnischen Aspekte der anstehenden Geschäfte und Projekte und gibt dem Steuerungsausschuss Empfehlungen ab, insbesondere zum Katalog priorisierter Vorhaben, zum Aktionsplan und zu übergeordneten Themen.
b. Er berät die Geschäftsstelle und federführende Organisationen bei der Umsetzung priorisierter Vorhaben in rechtlicher (Art. 6), technischer sowie organisatorischer Hinsicht.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist das Stabsorgan des Steuerungsausschusses und des Expertenrates. Sie koordiniert die Umsetzung der Strategie. Die Geschäftsstelle wird durch das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) geführt, das zum Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) gehört, und wird durch den Bund finanziert.
Die Geschäftsstelle hat gemäss Art. 13 der Rahmenvereinbarung namentlich folgende Aufgaben:
a. Sie bereitet die Geschäfte des Steuerungsausschusses und des Expertenrates vor und führt das Protokoll der Sitzungen. Sie stellt den Einbezug der Vertragspartner bei der Vorbereitung der wichtigsten Geschäfte sicher. Sie überwacht die Umsetzung der Entscheide des Steuerungsausschusses.
abis. Sie erarbeitet den Aktionsplan zuhanden des Steuerungsausschusses.
b. Sie ist Anlaufstelle für federführende Organisationen und zuständig für den Aufbau und die Pflege des Beziehungsnetzes mit den Kantonen und den involvierten Bundesstellen,
c. Sie unterstützt die federführenden Organisationen bei der Ausarbeitung von Sondervereinbarungen und stellt in Zusammenarbeit mit der SIK insbesondere Finanzierungsmodelle und Musterverträge bereit.
d. Sie stellt durch geeignete Kommunikationsmassnahmen die notwendige Transparenz sicher. Insbesondere pflegt und aktualisiert sie im Auftrag des Steuerungsausschusses die Umsetzungsinstrumente und veröffentlicht diese im Internet.
e. Sie arbeitet mit der Schweizerischen Staatschreiberkonferenz, namentlich deren Fachgruppe E-Government, und der Geschäftsstelle der SIK als Kommunikations- und Koordinationsdrehscheibe zu den Kantonen und den Gemeinden zusammen.
f. Sie stellt das Controlling für die Umsetzung der E-Government-Strategie sicher. Insbesondere überprüft sie die Einhaltung der Rahmenbedingungen für die Umsetzung von priorisierten Vorhaben.
g. Sie beobachtet die E-Government-Aktivitäten in der Schweiz und im Ausland, erkennt Doppelspurigkeiten und mögliche Synergien.