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Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 39 Seiten

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Anhörung bei den Fachstellen zu E-Government Schweiz ab 2016

TEIL 2

3. Vision

3.1. Einführung

Eine Vision ist eine Beschreibung, wie etwas in Zukunft sein soll, insbesondere die Beschreibung der langfristigen Entwicklung als Orientierung für alle. Das Ziel einer Vision soll hoch gesteckt sein, sollte aber den Bezug zur Realität nicht verlieren. Die E-Government-Vision dient zur Ausrichtung auf die gleichen Ziele der Akteure aller föderalen Ebenen sowohl auf der politische Führungsebene als auch für die Zuständigen der operativen Umsetzung.

Als Ergebnis aus den Workshops und Interviews wurden folgende mögliche Visionen für ein zukünftiges E-Government erarbeitet:

Variante A

Bevölkerung und Wirtschaft wickeln ihre Geschäfte mit den Behörden unabhän-

gig von der Zuständigkeit effizient sowie zeitlich und örtlich ungebunden ab.

Variante B

Alle Verwaltungsprozesse sind elektronisch und medienbruchfrei in alle Lebens-

lagen integrierbar.

Variante C

E-Government ist für Behörden, Wirtschaft und Bevölkerung selbstverständlich.

Die meisten Verwaltungsprozesse sind optimiert und können jederzeit und über-

all von allen Beteiligten ausgeführt werden.

Variante D

E-Government fördert durchgängige Prozesse über alle föderalen Ebenen hin-

weg, entlastet damit Bevölkerung, Wirtschaft sowie die Verwaltung und bietet ei-

nen schnellen und wirtschaftlichen Service.