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Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 39 Seiten
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Anhörung bei den Fachstellen zu E-Government Schweiz ab 2016
9.7. Massnahmenpakete Bitte bewerten Sie die vorgeschlagenen Massnahmenpakete aus Kapitel 8:
Kundenorientierung
Die Einbindung der E-Government-Dienstleistungen aller föderalen Ebenen auf einer zentralen Infrastruktur wird aufgegleist.
Ein eindeutiger Personenidentifikator für die Nutzung der E-Government-Dienstleistungen auf der zentralen Infrastruktur wird eingeführt.
Die nötigen Standards und Vorgaben zur Bereitstellung von geräteunabhängigen, intuitiv und barrierefrei nutzbaren E-Government-Dienstleistungen werden bekannt gemacht.
Qualität und Effizienz
Es wird ein Leistungsportfolio erstellt, das E-
Government-Dienstleistungen und Infrastrukturen in ihrer Gesamtheit darstellt und die Verbindung zwischen Einzel- und Querschnittsleistungen aufzeigt.
Die Information und Kommunikation werden sichergestellt, um das Gemeinwesen (Bund, Kanton und Gemeinden) bei der zeitnahen und wirtschaftlichen Umsetzung von E-Government zu unterstützen.
Zusammenarbeit und Zuständigkeiten
Der Aufbau einer Organisation zur Steuerung, Führung und Koordination von nationalen E-Government-
Anstrengungen wird konzipiert und aufgegleist.
Die Zusammenarbeit unter den bestehenden E-
Government-Organisationen wird diskutiert und wo gewünscht neu definiert.
Zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird für die gemeinsame Umsetzung von E-Government ein Masterplan vereinbart, der u.a. die Zuständigkeiten der föderalen Ebenen festhält.
Zwingend durch das Gemeinwesen (Bund, Kanton und Gemeinden) elektronisch bereitzustellende Dienstleistungen werden gemeinsam definiert.
Betriebsverantwortung
Für den zentralen Betrieb von E-Government-
Dienstleistungen wird eine zuständige Organisation aufgebaut.