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Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 39 Seiten

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Anhörung bei den Fachstellen zu E-Government Schweiz ab 2016

Steuerungsausschuss

Der Steuerungsausschuss trägt die Verantwortung für die koordinierte Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz. Der Steuerungsausschuss besteht aus insgesamt neun Mitgliedern, nämlich je drei Vertreterinnen oder Vertretern des Bundes, der Kantone und der Städte bzw. Gemeinden. Den Vorsitz des Steuerungsausschusses hat der Vorsteher oder die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD).

Der Steuerungsausschuss hat gemäss Art. 7 der Rahmenvereinbarung namentlich folgende Aufgaben und Kompetenzen:

a. Er definiert und aktualisiert den Katalog priorisierter Vorhaben (Leistungen und Voraussetzungen).

b. Er bestimmt federführende Organisationen für die Umsetzung der priorisierten Vorhaben.

bbis. Er legt Rahmenbedingungen für die Umsetzung der priorisierten Vorhaben fest.

bter. Er beschliesst den Aktionsplan inklusive die Verteilung der Finanzmittel und überprüft die Zielerreichung periodisch.

c. Er nimmt Kenntnis von den ihm durch die federführenden Organisationen unterbreiteten Sondervereinbarungen gemäss Artikel 17 und unterstützt sie bei Bedarf bei der Erarbeitung.

d. Er steuert und überwacht die Umsetzung der Strategie, namentlich auch die Rechtsetzung gemäss Artikel 6, beschliesst über die aktualisierten Planungs- und Umsetzungsinstrumente und überprüft periodisch die Fortschritte der Umsetzung.

e. Er vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien und setzt sich für eine gütliche Einigung ein.

f. Er informiert den Bundesrat, die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), den Städteverband, den Gemeindeverband und weitere interessierte Stellen über seine Beschlüsse.

g. Er bestimmt die Mitglieder des Expertenrates gemäss Artikel 11.

h. Er nimmt zu strategischen Themen aus dem Bereich E-Government Stellung.

i. Er beobachtet aktiv Entwicklungen im Bereich E-Government-Standards und beschliesst gegebenenfalls Massnahmen zu deren Förderung in Absprache mit dem Verein eCH.