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Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 39 Seiten

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Anhörung bei den Fachstellen zu E-Government Schweiz ab 2016

7.5. Alles

Die E-Government-Strategie Schweiz wird überarbeitet. Dabei werden die Vision angepasst und die strategischen Ziele neu formuliert und inhaltlich ergänzt. E-Government Schweiz wird neu organisiert, die Rolle der bestehenden Gremien Steuerungsausschuss, Expertenrat, Geschäftsstelle und federführende Organisationen werden neu definiert und neu aufgestellt. Die bisherigen Umsetzungsinstrumente, der Katalog priorisierter Vorhaben sowie der E-Government-Aktionsplan, werden ersetzt.

Die Umsetzung der Strategie wird durch eine neue Umsetzungsorganisation mit einer strategischen Steuerung (politische Vertreter) sichergestellt (jährliche Plenarversammlung), welche sich über alle E-Government-Aktivitäten erstreckt.

Die Organisation ist als öffentlich-rechtliche Institution aufgestellt. Ein Verwaltungsrat steuert deren Tätigkeiten. Die Geschäftsleitung führt die öffentlich-rechtliche Organisation gemäss ihrem Leistungsportfolio, welches über die strategische Steuerung definiert wird. Die Organisation verfügt über einen Leistungsauftrag, der in der öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden definiert wird. Die Organisation wird teilweise über öffentliche Gelder aller föderalen Ebenen sowie über ein Businessmodell im Bereich der Betriebsleistungen finanziert. Eine einmalige Investition von Seiten Bund, Kantonen und Gemeinden (freiwillig) führt der Organisation genügend Grundkapital für die Bereitstellung der definierten Leistungen zu.

Zu den operativen Aufgaben der neuen Organisation gehören insbesondere:

 Führung und Finanzierung einer beschränkten Anzahl strategisch wichtiger Projekte.

 Kommunikation, Koordination, Informationsanlaufstelle: nationaler und internationaler Austausch und Zusammenarbeit

 Betriebsverantwortung für zentrale Infrastrukturdienste, wie IAM, eSafe, …

 Qualitätsmanagement: Labeling, Zertifizierung, Lösungen, Prozesse, Inspektion, Best Practices

 Unterstützungsleistung an Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung von

E-Government: Beratung im Bereich IT-Projektmanagement, bei rechtlichen Fragen, …  SLA, AGBs, Rahmenverträge

 Definition und Ausbreitung, bzw. Durchsetzung von E-Government-Standards

 Bündelung der elektronischen Dienstleistungen an die Bevölkerung einerseits und die Unternehmen andererseits auf zentralen Infrastrukturen. Bestehende Leistungen werden zentral einfach zugänglich gemacht. Trotz Einbindung der Leistungen bleibt deren Betrieb und mögliche Weiterentwicklungen beim ursprünglichen Leistungserbringer.

 IT-Projekleiterpool

Chancen und Risiken

Auch hier halten sich die genannten Chancen und Risiken die Waage. Als Chance wird die klar zugeordnete Verantwortlichkeit für den Betrieb von E-Government-Leistungen geortet. Mit einem E-Government-Gesetz könnte „endlich Klarheit“ im Bereich Recht geschaffen werden. Des Weiteren wird als Chance eine zunehmende Kundenorientierung genannt sowie die klare, alle föderalen Ebenen gleichberechtigende Situation im Bereich der Finanzierung. Der vorgesehenen Organisation werden sowohl Chancen als auch Risiken zugeordnet. Chancen werden in der höheren Professionalität, in der Funktion als „Single Point of Contact“ sowie in der erhöhten Durchschlagskraft geortet. Als Risiken werden der erhöhte Verwaltungsaufwand, lange Entscheidungswege sowie die zu starke Zentralisierung gewertet. Die paritätische Finanzierung wäre aus dieser Sicht gefährdet, da die Kantonen und Gemeinden um die Wahrnehmung ihrer Interessen fürchten.