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Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 39 Seiten

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Anhörung bei den Fachstellen zu E-Government Schweiz ab 2016

können die federführenden Organisationen finanzielle Unterstützung für spezifische Massnahmen beantragen. Der Aktionsplan wird paritätisch durch Bund und Kantone getragen.

Chancen und Risiken

In diesem Szenario kann vor allem die gewährleistete Kontinuität sowie die politische Unterstützung, die der heutigen Organisation gewiss ist, als Chance gewertet werden. Jedoch überwiegen bei diesem Szenario die Risiken. Als hinderlich wird dieses Szenario für die weitere Zusammenarbeit zwischen den föderalen Ebenen bezeichnet. Negativ beurteilt wird auch die bestehenden Finanzierungsmöglichkeit, die als unzureichend und nicht zielführend erachtet wird. Ein weiteres hohes Risiko wird im mangelhaften Innovationspotential und Ausbreitungstempo von E-Government in der heutigen Organisation gesehen.

7.3. Wenig

Die Strategie und Rahmenvereinbarung werden mit punktuellen Anpassungen beibehalten,

bzw. verlängert. Das Programm E-Government Schweiz wird weiterhin über den Steuerungsausschuss, der aus politischen Vertreterinnen und Vertretern aller föderalen Ebenen besteht, zentral gesteuert. Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz bleibt das Stabsorgan von Expertenrat und Steuerungsausschuss sowie die Koordinationsstelle des Programms E-Government Schweiz. Sie stellt die Programmkommunikation sicher und unterstützt den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren.

Zusätzlich agiert die Geschäftsstelle für durch den Steuerungsausschuss bestimmte Vorhaben als federführende Organisation, verstärkt die operative Koordination von priorisierten Vorhaben und bietet den Gemeinden und Kantonen fachliche Unterstützung bei der Einführung von E-Government. Die Geschäftsstelle ist organisatorisch weiterhin beim ISB angesiedelt und wird neu vom Bund und den Kantonen gemeinsam finanziert. Als Umsetzungsinstrument bleibt der Katalog priorisierter Vorhaben mit der strategischen Planung (Roadmap) und dem Controlling bestehen. Neu wird eine E-Government-Landkarte geführt zwecks Überblick über die Ausbreitung von E-Government-Angeboten in Gemeinden, Kantonen und Bund. Ein Set an einzuführenden E-Government-Leistungen wird empfohlen. Damit sollen die Gemeinden und Kantone beim Einführungsentscheid unterstützt werden. Der Katalog priorisierter Vorhaben wird entsprechend angepasst.

Über den E-Government-Aktionsplan können die federführenden Organisationen finanzielle Unterstützung für spezifische Massnahmen beantragen. Die Standardisierung erfolgt in Abstimmung mit der gemeinsamen E-Government-Strategie. Der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen E-Government-Organisationen soll neu definiert und in der Rahmenvereinbarung festgehalten werden, um die gegenseitige Abstimmung zu stärken.

Chancen und Risiken

In diesem Szenario halten sich die genannten Chancen und Risiken die Waage. Die Kontinuität der Organisation wird sowohl als Chance als auch als Risiko betrachtet. Einerseits wird die Nachhaltigkeit und Bekanntheit der Organisation positiv gewertet, andererseits wird das Risiko genannt, dass in den bestehenden Strukturen die Durchsetzungsfähigkeit der nationalen

E-Government-Koordination schwach bleibt und die vorgesehenen Anpassungen nicht gelingen. Als Chance wird teilweise der Neuanfang in der bestehenden Organisation erkannt, der es ermöglicht, aus den Schwächen zu lernen. Als Chance wird auch eine intensivere Zusammenarbeit zwischen den E-Government-Organisationen gewertet. Risiken werden insbesondere in den Bereichen der Organisation, der Finanzierung und der Instrumente geortet. In der Aufstellung der Organisation werden fehlende Durschlagekraft, schwache Steuerung und unklares Aufgabenportfolio als Risiken aufgeführt. Auch die Ansiedelung der Geschäftsstelle im Bund resp. dem Informatiksteuerungsorgan des Bundes, wird als Risiko beschrieben, da die Geschäftsstelle so zu wenig Visibilität erhalte und bei den Kantonen auf zu wenig Akzeptanz stos-