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Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 39 Seiten
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Anhörung bei den Fachstellen zu E-Government Schweiz ab 2016
h. Sie erstellt zuhanden des Steuerungsausschusses einen Jahresbericht über den Stand der Umsetzung.
Federführende Organisationen
Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Vorhaben aus dem «Katalog priorisierter Vorhaben» werden Trägerschaft und Finanzierung entsprechend den jeweiligen Anforderungen definiert und falls nötig in einer Sondervereinbarung geregelt. Hierzu setzt der Steuerungsausschuss geeignete Organisationen als federführend für ein priorisiertes Vorhaben ein.
Geeignet sind gemäss Art. 16 Abs. 1 insbesondere Organisationen:
a. die über geeignete und genügende Ressourcen und Erfahrung zur Wahrnehmung der Rolle verfügen;
b. deren Aufgabengebiet sich auf derartige Vorhaben erstreckt; und
c. die bereits Vorarbeiten zum Vorhaben geleistet haben
Die Aufgaben und Kompetenzen der federführenden Organisationen sind in Art. 16 Abs. 2. der Rahmenvereinbarung geregelt:
a. bestimmen ihre Projektleitungen;
b. sorgen in Zusammenarbeit mit weiteren beteiligten Akteuren für das Rechtsetzungskonzept (Art. 6) sowie für ein tragfähiges Finanzierungs- und Organisationskonzept;
c. gewährleisten die Einhaltung von Standards, achten auf die Interoperabilität der erarbeiteten Lösungen und berichten der Geschäftsstelle im Rahmen eines Monitorings regelmässig über den Stand der Arbeiten;
cbis. sorgen für die Umsetzung und Einhaltung der durch den Steuerungsausschuss vorgegebenen Rahmenbedingungen;
d. können über die Geschäftsstelle den Expertenrat um fachliche Unterstützung angehen;
e. können über die Geschäftsstelle dem Steuerungsausschuss Anträge zur Finanzierung von Vorhaben unterbreiten.
1.5. Erneuerung der Strategie und Rahmenvereinbarung
Die öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung, welche vom Bund und den Kantonen 2007 verabschiedet und 2010 erneuert wurde, hat noch bis Ende 2015 Gültigkeit. Damit E-Government in der Schweiz ab 2016 weiter gemeinsam vorangetrieben werden kann, hat der Steuerungsausschuss E-Government Schweiz am 19. November 2013 die Geschäftsstelle beauftragt, den Prozess zur Erarbeitung der nötigen institutionellen Grundlagen für die künftige E-Government-Zusammenarbeit zu starten. Für diese Weiterentwicklung und Gestaltung des Programms E-Government Schweiz sind neben der Konferenz der Kantonsregierungen Partnerinstitutionen und -verbände (u.a. die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz, die Schweizerische Informatikkonferenz, der Verein eCH sowie der Städte- und der Gemeindeverband) um eine aktive Mitarbeit anzugehen. Es ist vorzusehen, dass der fachliche Austausch unter den E-Government-Akteuren den politischen Prozess vorbereitet, welcher 2015 gestartet werden soll.