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Vernehmlassung 2014/86: Zusammenarbeit E-Government Schweiz ab 2016 · 39 Seiten

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Anhörung bei den Fachstellen zu E-Government Schweiz ab 2016

Cloud-Services

Vielerorts werden Cloud-Dienste bereits bewusst oder unbewusst verwendet. Speicherorte sind verteilt und Inhalte werden dadurch jederzeit auf jedem Kanal verfügbar. Diese Entwicklung wird sich voraussichtlich weiter fortsetzen. Dies eröffnet Möglichkeiten zu mehr Flexibilität, Skalierbarkeit und Effizienzgewinn. Andererseits stellt der Einsatz von Cloud-Infrastrukturen im Verwaltungskontext auch hohe Anforderungen an die Sicherheit und Governance.

Internet der Dinge

Dieses weltweite Netzwerk von miteinander verbundenen, heterogenen Objekten, eindeutig adressierbar, basierend auf Standard Kommunikationsprotokollen, bietet vielleicht das grösste Potential der Zukunft und macht klassische Anwendungen überflüssig. Dinge und Maschinen werden „intelligent“ vernetzt und können sich über Umweltparameter selber steuern und weiterentwickeln. So werden z.B. in Zukunft Parkkarten nicht mehr über eine Webanwendung beantragt. Denn zukünftig könnte über das Navigationssystem des Fahrzeugs der Parkplatz beim Parkleitsystem der Einwohnergemeinde automatisch bestellt werden. Diese Entwicklung wird die Verwaltungsprozesse nachhaltig verändern.

E-Partizipation und Soziale Medien

E-Partizipation umfasst alle internetgestützten Verfahren, die eine Beteiligung von Bürgern am politischen Entscheidungsprozess ermöglichen. Während spezifische Plattformen wie

E-Vernehmlassung und E-Voting die klassischen Partizipationsinstrumente digitalisieren, findet die politische Meinungsbildung mehr und mehr über Soziale Medien im Internet statt. Spezifische Plattformen wie beispielsweise Politnetz oder Smartvote fördern Transparenz im politischen Entscheidungsprozess. Andererseits werden Soziale Medien auch für Behörden immer interessanter, da sie ein neues Instrument sind, um mit den Bürgerinnen und Bürgern direkt in Kontakt zu treten, Statements zu liefern, Fragen zu beantworten, Informationen weiterzugeben oder diese aktiv zu beschaffen. Viele Bürger nutzen das Social Web ihrerseits, um sich aktiv einzubringen, ihre Meinung zu äußern, aber auch, um sich über Öffnungszeiten, Angebote etc. zu informieren.

2.7. Heutige Organisation

Zum erweiterten E-Government-System Schweiz gehören nebst den direkt in die Organisation eingebunden Akteuren insbesondere auch das Schweizer Portal ch.ch, die Schweizerische Informatikkonferenz (SIK), die Fachgruppe E-Government der Kantone (FG E-GOV) sowie der Standardisierungsverein eCH. Die SIK vereint als interkantonale Organisation alle Informatikorganisationen der öffentlichen Verwaltungen. Der Verein eCH fördert und verabschiedet E-Government-Standards in der Schweiz. Die Fachgruppe E-Government fördert den Austausch zwischen den E-Government-Verantwortlichen der Kantone. Die Organisation ch.ch bietet unter anderem ein Informationsportal an, das sie in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden führt und weiterentwickelt.

Situation in der Bundesverwaltung

Die Bundesverwaltung stützt sich auf die E-Government-Strategie Schweiz von Bund und Kantonen ab. Sie verfügt nicht über eine eigene, auf sie konkreter ausgerichtete E-Government - Strategie. Verschiedene Bundesstellen befassen sich mit E-Government. Eine verbindliche übergreifende Regelung zu Aufgabenzuordnung und Verantwortlichkeit spezifisch bezogen auf E-Government gibt es nicht. Die IKT-Aspekte sind über die IKT-Organisation geregelt. Die Kommunikation zwischen den Bundesstellen gegenüber Kantonen, Gemeinden und weiteren Akteuren ist im Bereich von E-Government nicht formell geregelt.