Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/88: Pa.Iv. 10.431 «Komatrinker sollen Aufenthalte im Spital und in Ausnüchterungszellen selber bezahlen» · 21 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Schliesslich beschloss die Kommission am 27. Juni 2014 ohne Gegenstimme, das Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage zu eröffnen.
2 Grundzüge der Vorlage
2.1 Ausgangslage und Zielsetzungen
Als Konsumgut sind alkoholische Getränke fester Bestandteil der Essens- und Trinkkultur und des gesellschaftlichen Lebens in der Schweiz. Dementsprechend trinkt der Grossteil der Bevölkerung Alkohol (vgl. 2.2.1). Die überwiegende Mehrheit pflegt einen verantwortungsvollen Umgang mit alkoholischen Getränken, bei dem der Genuss im Vordergrund steht. Es gibt allerdings einen Teil der Bevölkerung, der einen nicht nur aus gesundheitlicher, sondern auch aus gesellschaftlicher Sicht problematischen Konsum an den Tag legt.
Von problematischem Alkoholkonsum wird dann gesprochen, wenn durch das Konsumieren von Alkohol die eigene Gesundheit oder diejenige anderer Personen gefährdet wird und entsprechende Schäden in Kauf genommen oder verursacht werden. Grundsätzlich betrifft dieser problematische Alkoholkonsum alle Alterskategorien.
In den letzten Jahren wurde vor allem das Phänomen des sogenannten Koma- bzw. Rauschtrinkens in der Öffentlichkeit kontrovers thematisiert. Dabei handelt es sich um den Konsum einer grossen Menge Alkohol bei einer Gelegenheit und innnerhalb eines kurzen Zeitraums (vgl. 2.2.2). Gegenüber solchen Alkoholexzessen, die auf Jugendliche oder junge Erwachsene einen besonderen Reiz ausüben und dementsprechend verbreitet sind, zeigte sich ein breites Unbehagen. Letzteres hängt nicht zuletzt mit den negativen Begleiterscheinungen solcher Trinkgelage zusammen, die sich oftmals im öffentlichen Raum manifestieren. Konkret sind hier etwa Lärmemissionen, Littering oder Pöbeleien und Raufereien zu nennen, welche in der öffentlichen Diskussionen um das Thema Rauschtrinken unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen genannt werden und für Unverständnis sorgen.
Mit übermässigem Alkoholkonsum gehen gesundheitliche Beeinträchtigungen einher, wobei das Rauschtrinken als besonders riskantes Konsumverhalten gilt. Zudem reagieren junge Menschen gesundheitlich stärker auf den Konsum von Alkohol als Erwachsene, befinden sich ihre Organe noch in der Entwicklung und reagieren deshalb empfindlicher auf Alkohol3.
In der Folge wurde das Rauschtrinken auch Thema verschiedener parlamentarischer Vorstösse (vgl. inbesondere die Motionen Stahl 07.3202 und Humbel 08.3201).
Mit der vorliegenden Revision des KVG werden diese Forderungen und andere aufgenommen. Damit sollen Rauschtrinker für ihren problematischen Umgang mit Alkohol finanziell in die Pflicht genommen werden. Die medizinischen Leistungen, die aufgrund von übermässigem Alkoholkonsum anfallen, sollen durch die Verursacher in vollem Umfang bezahlt werden. Die Kommission erhofft sich davon primär eine Stärkung der Eigenverantwortung. Im besten Fall hat die Vorlage auch
3 Vgl. Botschaft zur Totalrevision des Alkoholgesetzes vom 25. Januar 2012 (BBl 2012 1339)