Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/114: Revision der Steueramtshilfeverordnung (StAhiV) · 20 Seiten
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Beispiel 2 – Steuervorbescheid in Zusammenhang mit Verrechnungspreisfragen
Das Unternehmen B mit Sitz im Staat B verkauft Produkte an seine Tochterunternehmen C, D und E mit Sitz in den Staaten C, D respektive E. Unternehmen B ist Alleineigentümer dieser Tochterunternehmen. Gemäss den in Staat B anwendbaren Gesetzen können Steuerpflichtige unilaterale Steuervorbescheide über die Verrechnungspreisgestaltung (unilaterale APA) erhalten, worin bestätigt wird, wie Umsätze aus dem Verkauf an verbundene Unternehmen unter Anwendung von Verrechnungspreismethoden besteuert wurden. Unternehmen B wird ein solches unilaterales APA erteilt.
Vorliegend Staat B verpflichtet, den Staaten C, D und E spontan Informationen über den Steuervorbescheid zu übermitteln, da es sich bei diesen um die Sitzstaaten von verbundenen Unternehmen handelt, mit denen das Unternehmen B Transaktionen ausübt, die Gegenstand des Steuervorbescheids sind. Staat B ist auch verpflichtet, Staat A, dem Sitzstaat der Konzernobergesellschaft (der in diesem Fall gleichzeitig auch der Sitzstaat der direkt kontrollierenden Gesellschaft ist), spontan Informationen über den Steuervorbescheid zu übermitteln.
Beispiel 3 – Steuervorbescheid, der eine Reduktion des in der Schweiz steuerbaren Gewinns ermöglicht, die in der Jahresrechnung nicht ersichtlich ist
3-10.00 \ COO.2255.101.2.405919