Vorlage
Vernehmlassung 2015/18: Nationale Strategie Sucht · 31 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 30Fedlex · Vorlage
5. Rahmenbedingungen für die Umsetzung
5.1 Zum Erarbeitungsprozess der Strategie Sucht
Die Strategie Sucht wurde zwischen Sommer 2014 und Herbst 2015 vom Bundesamt für Gesundheit in Zusammenarbeit mit seinen engsten Partnern erarbeitet.
Weitere Ausführungen folgen nach der öffentlichen Anhörung im Mai / Juni 2015
5.2 Umsetzung
Die Strategie Sucht legt die Ziele für den Zeitrahmen von 2017 bis 2024 fest. Sie wird nach der ersten Umsetzungs-Phase 2020 überprüft und für die Umsetzung der 2. Phase allenfalls angepasst. Nach Verabschiedung der Strategie durch den Bundesrat im Herbst 2015 wird die Strategie Sucht durch einen Massnahmenplan ergänzt. Dieser hält die für die Umsetzung wichtigen Angaben detailliert fest:
• Zentrale Rahmenbedingungen für die Erarbeitung und Umsetzung der Massnahmen
• Priorisierung der Massnahmen
• Zuständigkeiten der einzelnen Akteure
• Zeitplan
• Abschätzung des Ressourcenbedarfs und dessen Finanzierung durch die jeweils zuständigen Akteure
Die geplanten Massnahmen zur Umsetzung der Strategie werden so weit als möglich in bestehende Strukturen eingebettet und durch Optimierungen in der Aufgabenerfüllung im Rahmen der
bestehenden Mittel finanziert.
Die Strategie Sucht löst gemeinsam mit der Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD), welche im Frühling 2016 vom Nationalen Dialog Gesundheitspolitik und vom Bundesrat verabschiedet wird, die bisherigen Nationalen Programme Alkohol und Tabak, sowie das Massnahmenpaket Drogen ab.
30 I Nationale Strategie Sucht 2017–2024 Entwurf, Version vom 07.05.2015