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Vernehmlassung 2015/18: Nationale Strategie Sucht · 31 Seiten

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Alter, Frauen haben einen höheren Bedarf. Bei den 70-74-jährigen konsumieren 18% der Frauen und 10% der Männer täglich Schmerz-, Schlaf- oder Beruhigungstabletten. Da diese Menschen häufiger in medizinischer Behandlung sind, kann jedoch nicht generell von einem problematischen Konsum ausgegangen werden.3

Schätzungen zum Geldspiel gehen davon aus, dass mindestens 1.5% der Bevölkerung pathologisch spielen, mindestens 0.5% der Menschen sind abhängig. Die Anzahl gültiger Spielsperren in Schweizer Casinos belief sich 2014 auf 40'000.4 Gemäss verschiedener Studien nutzen zwischen 1% und 6% der Schweizer Bevölkerung das Internet auf gesundheitlich problematische Weise, wobei Online-Games, die von Jugendlichen gerne gespielt werden, eine besondere Bedeutung zukommt.5

Der Mischkonsum ist problematisch, weil Risikokonsum und Abhängigkeit von mehreren Substanzen einander in der Regel gegenseitig verstärken. Ähnliches zeigt sich auch bei der Verbindung von exzessivem Verhalten mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen. Mehrfachabhängigkeiten sollten deshalb nicht isoliert, sondern möglichst gemeinsam angegangen werden.

3.2 Behandlungsnachfrage

Das Schweizer Suchthilfesystem bietet ein breitgefächertes Hilfsangebot an. Der Zusammenarbeit und Koordination kommt deshalb besondere Bedeutung zu, denn es gilt, ein optimales Zusammenspiel der verschiedenen Leistungserbringer in der Betreuung und Behandlung von Abhängigen zu erreichen, die Kooperation zu fördern und die Finanzierung sicherzustellen. Suchtpatientinnen und - patienten werden in der ambulanten und stationären Gesundheitsversorgung und in spezialisierten Einrichtungen behandelt. Rund ein Viertel aller Menschen, die auf Grund einer psychiatrischen Diagnose stationär behandelt werden, werden dies wegen einer substanzbedingten Problematik.

Die Schätzungen zur Anzahl abhängiger Menschen lassen zudem darauf schliessen, dass nur ein Bruchteil der Menschen mit einer Abhängigkeit überhaupt in Beratung oder Behandlung ist. Mit Blick darauf, dass die Mehrheit der Menschen mindestens einmal jährlich zur Hausärztin oder zum Hausarzt geht, sollte die Früherkennung einer Abhängigkeit dort gestärkt werden. Auch sollten Betroffene und ihr Umfeld über Sensibilisierung und Information über bestehende Hilfsangebote besser orientiert werden. Hierfür wird auch die Bedeutung von webbasierten Beratungsangeboten künftig noch ansteigen.

Die wichtigsten Zahlen im Überblick

Im ambulanten Bereich spielen psychosoziale Beratungsstellen, die medizinische Grundversorgung und psychiatrische Ambulatorien die zentrale Rolle. Die Anzahl an Menschen, die ein psychosoziales Beratungs- und Therapieangebot in Anspruch nahmen, wurde 2006 auf rund 21'000 Personen

geschätzt.6 Insbesondere in diesem Bereich wird die internetgestützte Beratung zusehends an

Bedeutung gewinnen.

In der Hausarztmedizin werden viele Abhängigkeiten diagnostiziert: Jede sechste psychiatrische Diagnose in der Hausarztmedizin bezieht sich auf ein alkoholbedingtes Problem.7 In der ambulanten Psychiatrie (Ambulatorien, sozialpsychiatrische Einrichtungen) machen Diagnosen im Zusammenhang mit abhängigem oder problematischem Substanzkonsum 13.4% aus.8 Die Hausarztmedizin ist zudem ein wichtiger Pfeiler für Substitutionsbehandlungen. Von den rund 18‘000 Methadonpatientinnen und - patienten werden 60% in der medizinischen Grundversorgung durchgeführt.

3 Bericht des Bundesrates zu leistungssteigernden Arzneimitteln, November 2014.

4 Vgl. Tagesanzeiger 2.7.14 und Schätzungen ESBK,

5 Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games (2012): Bundesratsbericht; Suris et al. (2011): La problématique des jeux d’argent chez les adolescents du Canton de Neuchâtel, Lausanne; Ligue valaisanne contre les toxicomanies (2010), Les jeunes et les jeux d’argent.

6 Maffli et al. (2014: 16f.). Der Wert von 21‘000 bezieht sich ausschliesslich auf den nichtmedizinischen Bereich.

7 Sturny / Schuler 2012: 8; 50.

8 Rüesch et al. (2013: 46ff.).

14 I Nationale Strategie Sucht 2017–2024 Entwurf, Version vom 07.05.2015