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Vernehmlassung 2015/18: Nationale Strategie Sucht · 31 Seiten
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2.2 Grundlagen für die Erarbeitung der Nationalen Strategie Sucht
2.2.1 Der bundesrätliche Auftrag
Im Januar 2013 verabschiedete der Bundesrat die gesundheitspolitische Agenda Gesundheit2020. In dieser definiert er die vier Handlungsfelder Lebensqualität, Chancengleichheit, Versorgungsqualität und Transparenz. Jedem dieser Handlungsfelder ordnete er drei Ziele zu, welche wiederum über je drei spezifische Massnahmen zu erreichen sind. Im Handlungsfeld 1 «Lebensqualität sichern»
definiert Gesundheit2020 das Ziel 1.3 «Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung intensivieren», welches über drei Massnahmen (zu nichtübertragbaren Krankheiten, zu psychischer
Gesundheit und zu Sucht) erreicht werden soll.
Für das Thema Sucht gibt Gesundheit2020 eine Verbesserung der Prävention, der Früherkennung und der Behandlung von Suchterkrankungen vor. Der Bundesrat will so die schädlichen Auswirkungen von Sucht auf die Betroffenen, ihre Familien und auf die ganze Gesellschaft verringern. Neben
bekannten Suchtformen wie der Konsum von Alkohol, Tabak und Drogen sollen auch neue Suchtformen wie etwa die exzessive Internetnutzung thematisiert werden.
Die Nationale Strategie Sucht wird zusammen mit der Nationalen Strategie Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (siehe 2.3.1) die nationalen Programme im Bereich Alkohol, Tabak, Drogen sowie Ernährung und Bewegung ablösen, welche Ende 2016 auslaufen.
2.2.2 Erweiterte Definitionen
Dieser bundesrätliche Auftrag baut auf dem sogenannten «Würfelmodell» der Eidgenössischen Kommission für Drogenfragen (EKDF) von 2006 auf. Die Kommission erweiterte das Konzept der vier Säulen um die Dimension der drei Konsummuster: risikoarm, risikoreich, abhängig. Gleichzeitig postulierte sie, dass dieses Konzept für alle Suchtformen gelte, nicht nur für illegale Drogen.
2010 erweiterten die drei Eidgenössischen Kommissionen für Alkoholfragen, Drogenfragen und Tabakprävention das Würfelmodell in ihrem Leitbild «Herausforderung Sucht». Sie wiesen darauf hin, dass neben substanzgebundenen auch substanzungebundene Süchte aus Sicht der öffentlichen Gesundheit relevant seien. Suchtpolitik, so die drei Kommissionen weiter, sei sowohl eine Frage der gesellschaftlichen wie der individuellen Verantwortung. Es sei eine gesellschaftliche Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Sucht möglichst vermieden werde. Das Leitbild schuf zudem die Grundlage dafür, Sucht nicht nur als Aufgabe der öffentlichen Gesundheit, sondern auch anderer Politikbereiche zu sehen.
Abb. 2: Das Würfelmodell der EKDF
10 I Nationale Strategie Sucht 2017–2024 Entwurf, Version vom 07.05.2015