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Vernehmlassung 2015/18: Nationale Strategie Sucht · 31 Seiten

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Die vier Säulen werden in der vorliegenden Strategie wie folgt verstanden:

Die vier Säulen der Schweizerischen Suchtpolitik Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung

Massnahmen im Bereich der Prävention zielen darauf ab, die Entwicklung einer Sucht zu

verhindern respektive möglichst früh zu stoppen. Dieser Bereich umfasst einerseits Massnahmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung, welche beabsichtigen, individuelle gesundheitliche

Ressourcen zu stärken und somit unter anderem auch Suchtproblemen vorzubeugen. Andererseits werden darunter Massnahmen zur Verhaltens- und Verhältnisprävention subsummiert, die sich spezifisch auf den Suchtbereich beziehen und die darauf abzielen, problematische Verhaltensweisen möglichst früh zu verhindern.

Früherkennung meint das frühzeitige Wahrnehmen möglicher Anzeichen bei Betroffenen, die zu gesundheitlichen Problemen oder Suchtverhalten führen könnten. Frühintervention sucht darum nach der passenden Unterstützung. Bei Früherkennung und Frühintervention steht das Erkennen, Unterstützen und Fördern der persönlichen Ressourcen im Zentrum.

Therapie und Beratung

Massnahmen im Bereich der Behandlung kommen dann zum Zug, wenn sich eine Abhängigkeit manifestiert hat und Hilfe gesucht wird. Angestrebt wird in diesem Bereich ein nachhaltiger Ausstieg aus der Sucht. Ist dies momentan nicht möglich, gilt es, die Kontrolle über das Suchtverhalten zu gewinnen und die Möglichkeit zu wahren, zu einem späteren Zeitpunkt aus der Sucht auszusteigen.

Ziel von Therapie und Beratung ist die Verbesserung der körperlichen und psychischen Verfassung sowie die soziale Integration und die berufliche Wiedereingliederung. Dieser Bereich umfasst die psychosoziale Suchtberatung, die ärztliche Behandlung in einer ambulanten oder stationären (meist sozialtherapeutischen oder psychiatrischen) Einrichtung, die Selbsthilfe, die Freiwilligen-/Laienhilfe sowie die Nachsorge und das betreute Wohnen. Ebenfalls zur Therapie und Beratung zählen die substitutionsgestützten Behandlungen.

Schadensminderung und Risikominimierung

Massnahmen im Bereich der Schadensminderung sollen, etwa durch das Ausweichen auf

individuell und sozial weniger schädliche Verhaltensweisen, den Gesundheitszustand abhängiger Personen stabilisieren, deren soziale Integration erhalten bzw. die Reintegration erleichtern oder ihnen Überlebenshilfe bieten. Hier steht also nicht ausschliesslich Abstinenz im Vordergrund,

sondern die Stabilisierung des Gesundheitszustands und der sozialen Situation der betroffenen Menschen. Ihnen ein möglichst beschwerdefreies Leben zu ermöglichen, trotz ihres aktuellen Suchtverhalten, ebnet später den Weg zu Therapie und Entzug.

Für die Gesellschaft als Ganzes wird eine Verminderung von Risiken und Schäden angestrebt, die sich durch Suchtverhalten ergeben können, bspw. eine Reduktion von Unfällen im Zusammenhang mit dem Konsum psychoaktiver Substanzen oder die Eindämmung übertragbarer Krankheiten.

Regulierung und Vollzug

Im Bereich der legalen Substanzen und Verhaltensweisen umfasst Regulierung die Interventionen des Staates, die darauf abzielen, die Zugänglichkeit und Erhältlichkeit von Suchtmitteln einzuschränken oder gewisse Verhaltensweisen zu beschränken (z.B. Altersbeschränkungen oder Limitierung von Verkaufszeiten). Vollzug bezieht sich auf die Umsetzung der bestehenden

gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Bei den illegalen Substanzen verfolgen repressive Massnahmen den Vollzug der geltenden

Gesetze und zielen auf die Unterbindung des Handels, die Verknappung des Angebotes und die Senkung der Nachfrage (z.B. durch Bekämpfung krimineller Handlungen im Zusammenhang mit dem Konsum illegaler Substanzen). Weil auch der Konsum illegaler Substanzen strafbar ist und ein bedeutender Teil der Repression in der Verfolgung und Ahndung dieses illegalen Konsums besteht, beinhaltet diese Säule auch die Minderung der negativen Auswirkungen auf die Konsumierenden, die durch die Kriminalisierung entstehen.

9 I Nationale Strategie Sucht 2017–2024 Entwurf, Version vom 07.05.2015