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Vernehmlassung 2015/18: Nationale Strategie Sucht · 31 Seiten

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Strategie fördert gleichzeitig gesundheitsförderliche Rahmenbedingungen, und sie sichert im Rahmen des Möglichen die Hilfe im Krankheitsfall ab.

Die Strategie Sucht wird in acht Handlungsfeldern aktiv. Vier Handlungsfelder entsprechen dem etablierten Vier-Säulen-Modell und entwickeln dieses weiter. Es sind dies:

1 Gesundheitsförderung, Prävention und Früherkennung

2 Therapie und Beratung

3 Schadensminderung und Risikominimierung

4 Regulierung und Vollzug

Vier weitere Handlungsfelder beschreiben Querschnittsaufgaben und dienen der Steuerung und Koordination. Es sind dies:

5 Koordination und Kooperation

6 Wissen

7 Sensibilisierung und Information

8 Internationale Politik

Für jedes Handlungsfeld formuliert die Strategie Sucht Ziele und erläutert an Beispielen, wie einzelne Massnahmen der Umsetzung aussehen könnten.

Die Ziele sind aufeinander abgestimmt und ergänzen sich. In der Umsetzung beeinflussen und unterstützen sie einander gegenseitig. Zur Erreichung der übergeordneten Zielsetzungen sind die Ziele in den einzelnen Handlungsfeldern als gemeinsames Paket anzugehen. Die Massnahmen zur Umsetzung der Strategie Sucht werden nach deren Verabschiedung durch den Bundesrat bestimmt.

4 I Nationale Strategie Sucht 2017–2024 Entwurf, Version vom 07.05.2015