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Vernehmlassung 2015/18: Nationale Strategie Sucht · 31 Seiten
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3.5 Fazit
Risikoverhalten und Abhängigkeit bringen für die Betroffen und ihr Umfeld viel persönliches Leid mit sich. Aber auch die Gesellschaft als Ganzes wird durch die Folgekosten von medizinischen Behandlungen, beanspruchtem Sozialwesen und volkswirtschaftlichen Schäden belastet.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
• Auf Ebene des Individuums zeigt sich, dass viele Menschen risikoarm konsumieren oder sich risikoarm verhalten. Prävention und Gesundheitsförderung, aber auch ein breit
gefächertes und umfassendes Suchthilfesystem haben hierzu in den letzten Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag geleistet. Darauf gilt es in Zukunft aufzubauen, um Kontinuität zu ermöglichen. Nach wie vor sollen die Menschen darin unterstützt werden, einen risikoarmen Umgang mit möglichen Risiken zu finden. Dazu notwendig sind individuelle Gesundheitskompetenz, die Sensibilisierung für suchtrelevante Themen und gesundheitsfördernde
Rahmenbedingungen. Menschen, die abhängig sind, sollen auf die Unterstützung der
Gesellschaft und auf ein vielfältiges Suchthilfesystem zählen können. Dieses umfasst die verschiedenen Beratungs- und Therapieformen sowie die Schadensminderung.
• Andererseits gilt es, Antworten auf das verbreitete Risikoverhalten verschiedener
Bevölkerungsgruppen zu suchen und sicher zu stellen, dass diese Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht oder sozio-kulturellem Hintergrund auch erreicht werden. Von zentraler Bedeutung hierfür sind die Früherkennung, aber auch die Gestaltung und die kontinuierliche Weiterentwicklung von bedarfsorientierten Behandlungsangeboten. Eine besondere
Herausforderung stellt die Alterung der Gesellschaft dar. Dies gilt für die Individuen, für die eine Abhängigkeit oftmals soziale Isolation bedeutet wie für das Suchthilfesystem, welches Antworten auf Mehrfacherkrankungen und intensivierten Pflegebedarf finden muss.
• Auf Ebene der Suchthilfe gilt es zum einen, die eher medizinisch-psychiatrisch ausgerichteten Leistungserbringer und jene aus dem sozialmedizinischen und psychosozialen Bereich enger zu vernetzen und eine effiziente Kooperation aufzubauen, damit trotz unterschiedlichen finanziellen und gesetzlichen Rahmenbedingungen die Qualität und Wirksamkeit des Suchthilfesystems und der Suchtprävention nachhaltig sichergestellt werden kann. Hierfür muss zukünftig auch die Finanzierung dieser Koordinationsleistungen geklärt werden. Zum andern gilt es, die Zusammenarbeit mit weiteren involvierten Leistungserbringern ausserhalb des Suchthilfesystems zu stärken und zu verbessern, damit die Betroffenen und ihr Umfeld gesundheitliche und soziale Unterstützung finden.
• Auf gesellschaftlicher Ebene stellt sich die Herausforderung, die Menschen gesundheitlich zu rehabilitieren und gleichzeitig für ihre soziale (Wieder-)Eingliederung besorgt zu sein.
Zudem steht ein hoher Anteil von Gewaltdelikten, Unfällen, Suiziden und Kriminalität im Zusammenhang mit Risikoverhalten und Sucht. Die Kosten für die ganze Gesellschaft sind hoch.
Um all diesen Herausforderungen zu begegnen, braucht es einen längerfristigen Orientierungs- und Handlungsrahmen, der es dem Bund, den Kantonen und weiteren Partnern ermöglicht, partnerschaftlich suchtübergreifende Lösungen zu entwickeln und später aufeinander abgestimmt umzusetzen. Die Strategie Sucht hat zur Herausforderung, die Belastung der Individuen und der Gesellschaft durch die negativen Folgen von Sucht zu verringern, die Schweizer Suchtpolitik gemeinsam mit allen Partnern weiterzuentwickeln, das qualitativ hochstehende Suchthilfesystem zu erhalten, vorhandene Lücken partnerschaftlich zu schliessen und die Früherkennung und Prävention von Suchterkrankungen auszubauen und zu stärken.
19 I Nationale Strategie Sucht 2017–2024 Entwurf, Version vom 07.05.2015