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Vernehmlassung 2015/18: Nationale Strategie Sucht · 31 Seiten
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Handlungsfeld 4 – Regulierung und Vollzug
Das Handlungsfeld Regulierung und Vollzug bezieht sich auf die Entwicklung und Umsetzung von gesetzlichen Rahmenbedingungen. Sie zielen darauf ab, Zugänglichkeit und Erhältlichkeit von
psychoaktiven Substanzen einzuschränken oder gewisse Verhaltensweisen zu beschränken. Das Gesundheitsverhalten der Menschen wird über gesetzliche Rahmenbedingungen entsprechend stark beeinflusst. Neben den Bundesgesetzen können die Kantone weiteführende gesetzliche Bestimmungen erlassen. Auf beiden Ebenen unterscheiden die gesetzlichen Grundlagen sich je nach Legalstatus der psychoaktiven Substanzen. Bei den legalen Substanzen oder Angeboten wie dem Geldspiel geht es um Preisgestaltung, Besteuerung, Erhältlichkeit oder um Werbebestimmungen. Verschiedene
Gesetzesbestimmungen zielen auf den Schutz gefährdeter Personen, namentlich von Kindern und Jugendlichen. Im Bereich der illegalen Substanzen sorgen Gesetze und Vollzugsbehörden für die Bekämpfung von Produktion und Handel illegaler Substanzen (Repression). Ein konsequenter Vollzug bestehender Bestimmungen trägt der öffentlichen Sicherheit, aber auch gesundheitlichen Aspekten Rechnung.
Ziel Die gesetzlichen Rahmenbedingungen von Bund und Kantonen unterstützen die
Anliegen der Prävention und der Schadensminderung, tragen zum Schutz der
Gesundheit bei und werden konsequent umgesetzt.
Strategische Ziele
Für die öffentliche Gesundheit relevante gesetzliche Rahmenbedingungen werden im Sinn einer umfassenden Gesundheitspolitik regelmässig auf ihren Einfluss hin
überprüft und allfälliger Handlungsbedarf wird aufgezeigt.
Auf der Website des BAG geben interaktive Schweizerkarten Auskunft darüber, wie Tabak und Alkohol in den verschiedenen Kantonen reguliert werden. So zeigen Studien aus Genf die Wirksamkeit nächtlicher Verkaufsverbote von Alkohol einen deutlichen Rückgang des exzessiven Alkoholkonsums bei Jugendlichen.
Zu Beginn der 2000er-Jahre stieg der Konsum von Alcopops bei Jugendlichen stark an. Eine in der Folge eingeführte Sondersteuer für die Einfuhr der Alcopops führte zu einer
Verringerung des Konsums bei Jugendlichen um fast zwei Drittel.
Kantone und Gemeinden werden bei der Umsetzung geltender Regulierungen durch den Bund unterstützt.
Im Bereich des Jugendschutzes ist die Einhaltung der bestehenden Abgabeverbote zentral. Mittels regelmässiger Testkäufe wird der Vollzug des Alkoholverkaufsverbots an unter 16- bzw. unter 18-Jährige kontrolliert. Sie zeigen auf, ob der Detailhandel und die Restaurateure die Jugendschutzbestimmungen einhalten. Das eigens entwickelte «Handbuch Testkäufe» unterstützt Kantone, Gemeinden und weitere Akteure dabei.
Die Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Suchthilfe und der öffentlichen
Sicherheit (Justiz, Polizei) wird weiter entwickelt.
Eine gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Suchthilfe ist ausschlaggebend für den Erfolg der Viersäulenpolitik der Schweiz. Die Arbeitsgruppe „Zusammenarbeit zwischen Suchthilfe und Polizei“ (getragen von BAG und Fedpol) zielt auf gemeinsame Fortbildungen für Fachleute und Kader aus den Bereichen der Suchthilfe und der Polizei.
25 I Nationale Strategie Sucht 2017–2024 Entwurf, Version vom 07.05.2015