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Vernehmlassung 2015/18: Nationale Strategie Sucht · 31 Seiten
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2. Ausgangslage und Auftrag
2.1 Die bisherige Suchtpolitik des Bundes
Die Nationale Strategie Sucht baut auf den Erfahrungen der bisherigen Suchtpolitik des Bundes auf. Diese konzentrierte sich in den letzten Jahren auf die legalen Substanzen Alkohol und Tabak und die illegalen Drogen. Die drogenpolitischen Ziele des Bundes sind im Massnahmenpaket Drogen
(MaPaDro) festgehalten. Das Nationale Programm Tabak (NPT) bündelt die Massnahmen des
Bundes zur Stärkung der Tabakprävention und das Nationale Programm Alkohol (NPA) fasst die Massnahmen zur Alkoholprävention zusammen.
Illegale Drogen: Mit dem ersten Massnahmenpaket Drogen von 1991 reagierte der Bund auf die grassierenden Drogenprobleme und die offenen Drogenszenen in verschiedenen Städten (z.B. am Zürcher Platzspitz und Letten) und entwickelte einen neuen, nicht mehr ausschliesslich auf Abstinenz zielenden Ansatz der Drogenpolitik. Dieser ist bis heute erfolgreich und findet in verschiedenen Teilen der Welt Nachahmung. Er basiert auf den vier Säulen Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression, die 2008 im Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz, BetmG)1 gesetzlich verankert wurden. Mit der Viersäulenpolitik sind die offenen Drogenszenen verschwunden und neue Ansätze in der Therapie und Schadensminderung wie die Heroingestützte Behandlung haben sich seither etabliert und das körperliche und soziale Leid vieler suchtkranker Menschen gelindert. Der Wendepunkt in der Drogenpolitik lag in der Abkehr davon, Drogenkonsumierende in erster Linie als Kriminelle zu betrachten. Drogenabhängigkeit wurde nun als Krankheit anerkannt, als Folge davon wurden passende Hilfsstrukturen aufgebaut.
Tabak: Ende der 1990er-Jahre verabschiedete der Bundesrat ein erstes Nationales Programm zur Tabakprävention, um den Anteil der Raucherinnen und Raucher in der Bevölkerung zu senken. Seit rund zehn Jahren ist ein stetiger Rückgang des Tabakkonsums festzustellen. Insbesondere anhand des Bundesgesetzes zum Schutz vor Passivrauchen konnte die Exposition von Tabak sowie auch der Tabakkonsum generell stark gesenkt werden. So gelang es in kurzer Zeit, politische Meilensteine der Tabakprävention zu erreichen. Verschiedene Kantone haben Gesetze zur Tabakprävention verabschiedet, welche beispielsweise beim Jugendschutz oder den Werbeeinschränkungen weiter gehen als die Bundesgesetze. Ähnlich wie in der Drogenpolitik hatte auch hier ein Paradigmenwechsel dazu geführt, wichtige gesundheitspolitische Anliegen mehrheitsfähig zu machen und das Nichtrauchen als gesellschaftliche Selbstverständlichkeit zu etablieren.
Alkohol: 2008 verabschiedete der Bundesrat das erste Nationale Programm Alkohol (NPA), mit dem Ziel, die möglichen Gefahren für das Individuum und die Gesellschaft zu verringern, welche vom übermässigen Alkoholkonsum ausgehen können. Das NPA hat insbesondere bewirkt, dass die
Bevölkerung für die Risiken exzessiven oder problematischen Alkoholkonsums sensibilisiert ist und es bringt die verschiedensten Akteure zusammen, die in irgendeiner Form mit alkohol- und gesundheitspolitischen Problemen konfrontiert sind.
Spielsucht: Geldspiele sind im Lotteriegesetz und im Spielbankengesetz geregelt. Die Kantone sind für Angebot und Prävention der Lotteriespiele zuständig, die Eidgenössische Spielbankenkommission beaufsichtigt die Umsetzung der Sozialschutzmassnahmen durch die Spielbanken. Das
Spielbankengesetz trat 2000 in Kraft und schuf die Grundlagen für das Betreiben von Spielcasinos. Der darin festgehaltene Schutz der Spielenden, insbesondere vor den sozialschädlichen
Auswirkungen des Spielbetriebs, ist ein Kernanliegen des Gesetzgebers. Der 2012 vom Stimmvolk angenommene Verfassungsartikel (Art. 106) will die unterschiedlichen Gesetze zusammenführen und vermehrt Kohärenz in die Geldspielangebote bringen. Es gibt auf nationaler Ebene keine Programme in Bezug auf die Prävention und die Behandlung von Spielsucht.
Die Entwicklungen der letzten Jahre in den Bereichen Medikamentenmissbrauch und -abhängigkeit und übermässiger Internetgebrauch führten zu parlamentarischen Vorstössen. Der Bundesrat hat zwei Berichte dazu erstellen lassen und will die Situation durch ein Monitoring beobachten, um gegebenenfalls entsprechende Massnahmen in die Wege zu leiten.
8 I Nationale Strategie Sucht 2017–2024 Entwurf, Version vom 07.05.2015