Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 20 Seiten

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Erläuterungsbericht zu Änderungen der Eigenmittelverordnung und der Bankenverordnung

Abwicklungsfähigkeit in grossem Masse abhängt (wie etwa mittels Schaffung einer ex-ante separierten Schweizer Einheit). Die globale Abwicklungsfähigkeit bildet deshalb Teil der Prüfung des Schweizer Notfallplans, soweit sie für dessen Umsetzung relevant ist.

Art. 63 Abs. 2 Bst. a und Art. 65

Die Änderungen bestehen aus formellen Anpassungen, die sich aus der ERV-Änderung ergeben. Der in Artikel 63 Absatz 2 Buchstabe b vorgesehene Verweis auf Artikel 130 Absatz 1 ERV erfasst auch die jeweilige Kapitalqualität gemäss Artikel 131 Buchstabe a Ziffer 1 sowie Buchstabe b Ziffer 1 ERV. Insofern als auf Mindesteigenmittelanforderungen gemessen an der Leverage Ratio Bezug genommen wird, ist auch eine materielle Verschärfung gegeben.

3.2 Finanzmarktinfrastrukturverordnung vom 25. November 201511

Art. 48 Abs. 1 und 56 Abs. 1

Da die bislang in Artikel 45 Absätze 1–3 ERV geregelten Eigenmittelkomponenten nunmehr im Eigenmittelpuffer gemäss Artikel 43 und Anhang 8 ERV enthalten sind, bleibt in Artikel 45 ERV nur noch Absatz 4 bestehen. In Artikel 48 Absatz 1 und 56 Absatz 1 FinfraV müssen daher die Verweise entsprechend angepasst werden.

4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf Bund und Behörden

Die regulatorischen Änderungen reduzieren das finanzielle Risiko für die öffentliche Hand, insbesondere die SNB und den Bund, da die Stabilität systemrelevanter Finanzinstitute mittel- und langfristig gestärkt wird und die Wahrscheinlichkeit eines mit hohen Ausgaben verbundenen staatlichen Eingriffs weiter sinkt. Die höhere Stabilität führt auch zu einer geringeren Schwankungsbreite der Einnahmen und Ausgaben und trägt damit ebenfalls zur Planungssicherheit der Finanzpolitik bei.

4.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft und einzelne Akteure

Die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu den neuen Kapitalvorschriften für systemrelevante Banken in der Schweiz zeigt, dass durch die verbesserte Widerstandsfähigkeit der betroffenen Banken die Risiken für die Steuerzahler weiter deutlich reduziert werden. Gleichzeitig wird dadurch die Stabilität des Finanzsystems insgesamt gestärkt. Dies ist für die Schweiz aufgrund des im internationalen Vergleich verhältnismässig grossen Bankenplatzes besonders von Bedeutung, da die Kosten einer Bankenkrise speziell hoch sein dürften. Die verbesserte Finanzstabilität ist letztlich auch ein Vorteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz als Ganzes.

Es sind insgesamt keine substantiellen negativen Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft zu erwarten. Dazu trägt unter anderem die angemessene Übergangsfrist für die Einhaltung der neuen Kapitalvorschriften bis Ende 2019 bei. Wie die Erfahrungen im In- und Ausland mit den seit der Finanzkrise verschärften Kapitalvorschriften für Banken zudem gezeigt haben, sind die ex-post festgestellten negativen Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum gar noch geringer als sie ex-ante erwartet wurden. Jene Länder, welche die Bankenreform und Stärkung der Eigenmittelbasis schneller vorangetrieben haben (z.B. USA, Schweiz), sind sogar seit der Finanzkrise eher schneller gewachsen. In der Schweiz deuten die seit der Inkraftsetzung des TBTF-Pakets im Jahr 2012 gemachten Erfahrungen darauf hin, dass die neue Regulierung die gesamte inländische Kreditvergabe nicht eingeschränkt hat. Die Arbeitslosigkeit ist ebenfalls auf international tiefem Niveau geblieben. Es haben hingegen gewisse kleinere Verschiebungen in den Marktanteilen stattgefunden.

11 SR …