Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 20 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuterungsbericht zu Änderungen der Eigenmittelverordnung und der Bankenverordnung
abzuwickeln. Der Vorschlag des FSB enthält qualitative und quantitative TLAC-Mindeststandards, wobei ein Teil mit Kapital erfüllt werden kann, das zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach Basel III gehalten wird.
Die Basel III-Minimalanforderung beträgt total 8% der RWA, wovon 4.5% der RWA mit CET1 zu erfüllen sind, 1.5% mit AT1 – ergibt ein Tier 1 von 6% der risikogewichteten Aktiven – sowie 2% Tier 2. Hinzu kommt ein Puffer, der 2.5% der RWA beträgt und der für global systemrelevante Banken um weitere 1% bis zu 2.5% auf total 3.5% bis 5% der RWA erhöht wird (FSB-G-SIB-Zuschläge). Die Pufferanforderungen sind durch CET1 zu erfüllen. Die endgültigen Anforderungen betreffend der minimalen Basel III-Leverage-Ratio werden erst Ende 2016 oder im 2017 durch den Basler Ausschuss fixiert werden – derzeit liegen sie provisorisch bei 3% des Gesamtengagements. Zusätzlich müssen global systemrelevante Banken die neuen TLAC-Anforderungen des FSB einhalten. Diese beinhalten ab dem 1. Januar 2019 eine RWA-bezogene Mindestanforderung von 16% und eine Leverage-Ratio von 6% des Gesamtengagements. Ab dem 1. Januar 2022 betragen diese Anforderungen 18% bzw. 6.75%.
1.4.2 Schweiz
Beim Going-concern-RWA-Minimum entsprechen die Schweizer Anforderungen dem Basel III-Mindeststandard von 8%. Die geforderte Kapitalqualität ist jedoch leicht höher, da SIB kein Tier 2 im Umfang von 2%, sondern diese 2% in Tier-1-Qualität zu halten haben. Im Bereich des Going-concern-RWA-Puffers liegen die Vorgaben in der Schweiz über dem Standard Basel III sowie den Anforderungen im UK, aber leicht unter den maximalen US-Vorgaben. Die Going-concern-Leverage-Ratio-Anforderung ist ebenfalls etwas weniger streng. Gegenüber den USA sind die RWA-Anforderungen der Schweiz im Bereich des Gone-concern strenger, im Bereich der Gone-concern-Leverage-Ratio-Anforderungen können sie ab einer gewissen Grösse allfälliger Rabatte als jedoch etwas weniger streng angesehen werden.
1.4.3 Vereinigtes Königreich
Die UK-Vorgaben im Bereich der RWA sowie der minimalen Leverage-Ratio spiegeln gegenwärtig den internationalen Basel III-Standard und die G-SIB-Zuschläge, indem FSB-G-SIB-Zuschläge von bis zu 2.5% der RWA angewandt werden. Es ist vorgesehen, dass ab 2019 D-SIB-Zuschläge7 von 0-3% eingeführt werden. Der UK-Puffer geht im Bereich der Leverage-Ratio leicht über die provisorisch vorgesehenen 3% gemäss Basel III hinaus und beträgt maximal 3.875%. Der Puffer ist vollständig in CET1 zu halten, während zur Erfüllung der minimalen 3% Leverage-Ratio zu einem Viertel auch AT1 eingesetzt werden kann. Das UK hat noch keinen Vorschlag präsentiert, wie die neuen TLAC-Anforderungen umzusetzen sind. Es wird jedoch erwartet, dass das UK über den internationalen Standard gehen wird.
1.4.4 USA
Die Minimalvorgaben in den USA spiegeln im Bereich der RWA sowie der Leverage-Ratio grundsätzlich ebenfalls den internationalen Basel III-Standard für das Going-concern-Kapital. Der US-Puffer liegt bei maximal 7.0% der RWA und geht damit über Basel III hinaus. Im Bereich der Going-concern-Leverage-Ratio schreiben die USA einen Wert zwischen 5% und 6% vor, ebenfalls höher als die von Basel III geforderten 3%. Im Bereich der Gone-concern- Anforderungen übertreffen die geplanten Vorgaben in den USA den TLAC-Standard im Bereich der Leverage-Ratio.
7 D-SIB steht für „Domestic systemically important Banks“.