Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/53: Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) und der Bankenverordnung (BankV) · 20 Seiten
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Erläuterungsbericht zu Änderungen der Eigenmittelverordnung und der Bankenverordnung
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
1.1.1 Rekalibrierung TBTF
Die „Too-big-to-fail“ (TBTF)-Bestimmungen des Bankengesetzes1 (BankG) sollen verhindern, dass systemrelevante Banken (hiernach auch SIB) im Krisenfall mit Steuergeldern gerettet werden müssen. Sie sind seit dem 1. März 2012 in Kraft. Gemäss Artikel 52 des Bankengesetzes müssen sie durch den Bundesrat spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten im Hinblick auf die Vergleichbarkeit und den Grad der Umsetzung der entsprechenden internationalen Standards im Ausland überprüft werden, wobei allfälliger Anpassungsbedarf auf Gesetzes- und Verordnungsstufe aufgezeigt werden soll. Entsprechend diesem gesetzlichen Auftrag hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Februar 2015 seinen Evaluationsbericht über die schweizerischen „Too-big-to-fail“-Bestimmungen zuhanden des Parlaments verabschiedet und das EFD beauftragt, in Zusammenarbeit mit der FINMA und der SNB und unter gezieltem Einbezug der betroffenen systemrelevanten Finanzinstitute dem Bundesrat bis Ende Dezember 2015 Vorschläge zu den notwendigen rechtlichen Anpassungen und zur Umsetzung der folgenden Empfehlungen 2 bis 6 des Evaluationsberichts zu unterbreiten :
2. Rekalibrierung der Eigenmittelanforderungen
3. Anpassungen bei der Kapitalqualität
4. Anpassung der Erleichterungen nach Artikel 125 der Eigenmittelverordnung für systemrelevante Einzelinstitute
5. Festlegung, bis wann der Schweizer Notfallplan und die verbesserte globale Resolvability umgesetzt sein sollen
6. Ergänzung des TBTF-Regimes um verbindliche TLAC-Anforderungen, damit ausreichend Verbindlichkeiten vorhanden sind, um eine Sanierung oder geordnete Abwicklung zu ermöglichen.
1.1.2 Kategorisierung
Am 19. Juni 2013 überwies das Parlament die von der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben eingereichte Motion 12.3656 «Konkrete Eigenmittelanforderungen für nichtsystemrelevante Banken in einer gesonderten Verordnung oder über eine zeitnahe Revision der Eigenmittelverordnung» in der vom Ständerat angepassten Fassung. Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die Eigenmittelanforderungen für alle Banken in einer gesonderten Verordnung zu regeln und dabei sicherzustellen, dass die Eigenmittelanforderungen an die TBTF-Banken und an die übrigen Banken unabhängig vom gewählten Berechnungsansatz in einem korrekten Verhältnis stehen und nicht wettbewerbsverzerrend sind.
1.1.3 Bail-in-Bonds
Die zur Verlusttragung im Fall von Insolvenzmassnahmen ausgegebenen Schuldinstrumente (nachfolgend der Einfachheit halber „Bail-in-Bonds“) werden in Zukunft bei systemrelevanten Banken in der Schweiz den Hauptteil der sog. „Gone-concern“ Anforderungen abdecken. Mit der vorliegenden Verordnungsänderung wird die Anrechenbarkeit dieser Schuldinstrumente geregelt.