Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/63: Verordnung zum Weiterbildungsgesetz · 30 Seiten

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Anhörung zur Verordnung über die Weiterbildung

Der Kanton GL weist darauf hin, dass die Hürden für eine Beteiligung des Bundes auch für kleine Kantone nicht zu hoch gelegt werden dürfen. Aus diesem Grund wird die Regelung in Absatz 2 ausdrücklich begrüsst.

Artikel 12

Der Kanton TI regt an, dass bei der Bestimmung des Verteilschlüssels Faktoren wie Sprache sowie Möglichkeiten einer interkantonalen Koordination einfliessen.

Der Kanton BL stellt fest, dass wie im Integrationsbereich ein Verteilschlüssel ermittelt wird. Dieser sowie die konkreten zur Verfügung stehenden Mittel müssten frühzeitig bekannt sein.

Artikel 13

Der Kanton NE möchte den präventiven Aspekt der Grundkompetenzenförderung ausbauen und Angebote für erwerbstätige Personen fördern. Dabei sollen auch die Unternehmen zu einem Beitrag aufgefordert werden. Der Kanton NE schlägt zu diesem Zweck die Durchführung von Pilotprojekten vor. Der Kanton GE fordert einen Beitrag des Bundes im Umfang von bis zu 60%.

Artikel 14

Der Kanton NE unterstreicht die Wichtigkeit, dass die Kantone vergleichbare Daten für ein gemeinsames Monitoring erheben. Auf kantonaler wie auch überkantonaler Ebene sei ein Überblick über die Massnahmen notwendig.

Der Kanton GR fordert, dass nicht nur die Kantone Bericht erstatten sollen. Auch der Bund soll über die ausbezahlten Finanzhilfen Rechenschaft ablegen.

Die Kantone SG, TI und ZH pochen auf eine schlanke Berichterstattung.

Weitere Stellungnahmen siehe unter Artikel 10.

4.3.2 Weitere Anhörungsteilnehmende Allgemeine Bemerkungen

PLR hält fest, dass kantonale Programme nicht in zusätzliche Vorschriften für Arbeitgeber münden sollen. Das Weiterbildungssystem habe liberal zu bleiben.

KID begrüsst die rechtliche Grundlage für die Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener und beurteilt die analoge Ausgestaltung der Förderinstrumente wie im Integrationsbereich als positiv und der interinstitutionellen Zusammenarbeit förderlich.

KID plädiert dafür, dass in der BFI-Botschaft der Aufgabe angemessene Finanzmittel eingestellt werden.

Der Städteverband unterstreicht die Wichtigkeit der gesellschaftlichen Integration durch Bildung, die durch Studien erwiesen sei. Eine staatliche Finanzierung eines Minimalangebots sei in diesem Bereich zwingend.

CRFC, SVEB und VHS sind mit den Regelungen des 2. Abschnitts grundsätzlich einverstanden. Sie fordern aber neben kantonalen auch nationale Programme. Der Finanzierungsschlüssel müsse angepasst werden.

PBS und VSP schliessen sich der Stellungnahme des SVEB an.

Auch SKOS fordert nationale Programme und hat dabei u.a. Qualitätssicherung und Sensibilisierung im Blick. Die Rolle der Städte und Gemeinden solle definiert werden und Städte sollen direkten Zugang zu Fördermitteln erhalten.

CIP begrüssen die Regelungen und hoffen, dass sie zu mehr Teilnehmenden, mehr Angeboten (öffentlich sowie betrieblich) sowie zu Qualitätsstandards für die Angebote führen werden. Auch sollen nationale Programme vorgesehen werden.

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