Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/63: Verordnung zum Weiterbildungsgesetz · 30 Seiten

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Anhörung zur Verordnung über die Weiterbildung

IG G meint, der Verordnungsentwurf bilde eine gute Grundlage für die Umsetzung des Auftrags zur Förderung von Grundkompetenzen. Der Vorlage fehlten jedoch klare Ziele sowie nationale Förderprogramme und eine klare Definition von „Organisation der Weiterbildung“.

CIP begrüsst Gesetz und Verordnung, die der Weiterbildung die nötige Visibilität geben.

AMS begrüsst den Verordnungsentwurf, der Flexibilität wahre und keine Überregulierung darstelle.

kfmv erachtet es als wichtig, dass die finanzrelevanten Artikel des WeBiG in der Verordnung ausgeführt werden und befürwortet den Entwurf.

CRFC mahnt zu einer konsequenten Umsetzung des WeBiG und steht als Partner zur Verfügung.

FH Schweiz formuliert das Anliegen, dass der Titelschutz im Fachhochschulbereich im Rahmen der Umsetzung des HFKG gewährleistet werden soll.

CP lehnt den Verordnungsentwurf wie schon das WeBiG selber ab und kritisiert dabei insbesondere die unverständliche Sprache sowie Inkohärenz (v.a. im 1. Abschnitt).

Finanzen

Der Städteverband fordert eine deutliche Aufstockung der für die Förderung von Grundkompetenzen vorgesehenen Mittel, um Veränderungen in diesem Bereich herbeizuführen.

SVEB, CFC, CIP, CRFC, DVLS, FER, SKOS und VHS fordern mehr Geld für die Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes.

Gemäss SVEB, CIP, CRFC, DVLS, USS, VHS und Movendo sind für die Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung jährlich 4.5 Mio. Franken einzustellen. Ansonsten können keine neuen Aufgaben übernommen werden.

Für die Unterstützung der Kantone im Bereich der Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener sind gemäss SVEB, CFC und FER 6 Mio. Franken notwendig. SVEB, CFC schlägt aufgrund der notwendigen Aufbauarbeit eine progressive Verteilung dieses Betrags über die BFI-Periode (insgesamt 24 Mio. Franken über 4 Jahre) vor.

CIP, CRFC, DVLS, IG G und VHS gehen von einem jährlichen Bedarf von 12 Mio. Franken im Bereich der Grundkompetenzen aus. CIP und CRFC sprechen sich dabei für eine progressive Verteilung aus.

SKOS befürchtet aufgrund der knappen finanziellen Mittel, die in der Botschaft zum WeBiG vorgesehen waren, sogar einen Rückschritt. Für die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener seien jährlich mindestens 10 Mio. Franken notwendig, um nachhaltig eine Verbesserung herbeizuführen. Im Bereich der Finanzhilfen für Organisationen der Weiterbildung könne mit 3.5 Mio. Franken zwar der Status Quo gehalten, jedoch keine neuen Aufgaben übernommen werden.

SAV und SAVOIRSOCIAL fragen sich, ob Programmvereinbarungen das richtige Instrument seien, wenn nur gerade 2 Mio. Franken für 26 Kantone zur Verfügung stehen. SAVOIRSOCIAL schlägt deshalb eine Projektfinanzierung vor, die auf eine klare Abgrenzung der Zielgruppe vom Integrationsbereich achtet. Gemäss SAV ist auf Synergiepotenzial zu achten.

kfmv fordert eine angemessene Finanzierung. Auch Travail.Suisse hofft auf eine angemessene Finanzierung um die Wirksamkeit des Gesetzes garantieren zu können.

swissmem hält fest, dass die Finanzierung des formalen Bildungsbereichs in der BFI-Botschaft nicht wegen Mehrausgaben für die Weiterbildung gekürzt werden darf.

4.2 1. Abschnitt: Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung

4.2.1 Kantone

Artikel 1

Der Kanton TI stellt fest, dass verschiedene grosse Organisationen der Weiterbildung schon heute Finanzhilfen des Bundes erhalten. Er lädt den Bund ein, darauf zu achten, dass die unterstützten Organisationen wirklich in allen Landesteilen gleichwertige Leistungen erbringen.

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