Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/63: Verordnung zum Weiterbildungsgesetz · 30 Seiten
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Anhörung zur Verordnung über die Weiterbildung
Finanzen
Die Kantone BE, BS, GE, TI und VD sind sich einig, dass die in der Botschaft zum Weiterbildungsgesetz erwähnten 2 Mio. Franken jährlich für die Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener nicht ausreichen.
Die Kantone BE und TI fordern deshalb eine substanzielle Aufstockung der vorgesehenen Mittel.
Auch die Kantone AG, AR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, VS sowie die EDK fordern die Einstellung von angemessenen Mitteln zur Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener um deutlich mehr Erwachsenen einen Zugang zu Grundkompetenzkursen bieten zu können und die Kantone bei der Sensibilisierungs- und Informationsarbeit zu unterstützen.
Die Kantone GE und VD beziffern die jährlich notwendige Summe, die in der BFI-Botschaft für die Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener eingestellt werden soll auf 6 Mio. Franken.
Der Kanton NW bemerkt, dass zusätzliche Aufwendungen vollumfänglich mit Bundesgeldern gedeckt werden sollen.
Der Kanton BS sieht einen Widerspruch zwischen der allgemein anerkannten Wichtigkeit der Weiterbildung und den für die Umsetzung des Weiterbildungsgesetzes vorgesehenen Mittel.
Der Kanton BL kritisiert, dass der Bund in der Anhörungsvorlage keine Aussagen zu quantitativer und qualitativer Unterstützung macht und fordert klare finanzielle Rahmenbedingungen.
In Bezug auf die Finanzhilfen für Organisationen der Weiterbildung rechnet der Kanton VD mit einem Finanzbedarf von 4 Mio. Franken pro Jahr.
4.1.2 Weitere Anhörungsteilnehmende
PLR unterstützt den Verordnungsentwurf, der auf schlüssige Weise die Finanzhilfen an von Organisationen der Weiterbildung sowie die Finanzhilfen an Kantone für die Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener regle.
Der Städteverband begrüsst den Verordnungsentwurf. Leistungsvereinbarungen und Programmvereinbarungen erhöhten die Planungssicherheit und seien der Wirksamkeit förderlich.
SVEB, Bildungskoalition, CRFC, DVLS, Elternbildung, FH Schweiz, Movendo, SAV, SKOS, USS und VHS begrüssen grundsätzlich den Verordnungsentwurf. DVLS, SKOS, VHS und SVEB heben besonders den 4-jährigen Horizont der Finanzierung als für die Planungssicherheit förderlich hervor.
CURAVIVA, FER, SAVOIRSOCIAL, suissetec, swissmem und VSEI begrüssen die Stossrichtung des Verordnungsentwurfs und unterstreichen insbesondere die Wichtigkeit der Förderung von Grundkompetenzen Erwachsener.
Auch U3 begrüsst den Verordnungstext. Obwohl dieser die Senioren nicht explizit erwähnt, sind diese im Lebenslangen Lernen eingeschlossen.
Swissmem begrüsst, dass Finanzhilfen an Organisationen der Weiterbildung sowie für den Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener, anteilsmässig, projektbezogen und zeitlich begrenzt gesprochen werden und ein ausgewiesenes Interesse des Bundes bedingen.
Travail.Suisse hofft, dass mit dem Inkrafttreten des WeBiG der Zugang zur Weiterbildung für alle gestärkt wird.
CRFC hofft, dass sich das WeBiG in einer grösseren Teilnahme an Kursen zum Erwerb von Grundkompetenzen, in einem grösseren Angebot an Kursen, in einer besseren Qualität der Kurse sowie in einem vermehrten Wissensaustausch niederschlägt.
K-HF, SAV, swissuniversities und zhaw begrüssen, dass die Umsetzung der Grundsätze des WeBiG in der Verantwortung der Spezialgesetze steht.
SAV, SUPSI und zhaw stellen weiter fest, dass sich die Verordnung auf Bereiche beschränkt, in denen im WeBiG eine Finanzierung vorgesehen ist. Dieser Umstand wird von Angestellte kritisiert. Es soll gemäss Angestellte auch der Artikel 5 WeBiG konkretisiert werden.
Movendo vermisst den Einbezug der Sozialpartner in die Umsetzung des WeBiG, insbesondere im Bereich der Grundkompetenzen Erwachsener.
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