Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/63: Verordnung zum Weiterbildungsgesetz · 30 Seiten

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Anhörung zur Verordnung über die Weiterbildung Artikel 9

Artikel 9 Absatz 1

Swissmem hält fest, dass den Arbeitgebenden durch kantonale Programme keine Verpflichtungen entstehen sollen und macht einen Textvorschlag für einen neuen Absatz 5.

Travail.Suisse formuliert Artikel 9 Absatz 1 um, um Möglichkeiten für nationale OdA und Bundesprogramme zu schaffen. Die Programme der OdA müssten vom SBFI nach Rücksprache mit den Kantonen bewilligt werden. Bundesprogramme unter Einbezug der Kantone und OdA entwickelt und umgesetzt.

Bildungskoalition formuliert Absatz 1 um:

Die Umsetzung der kantonalen Programme erfolgt durch einzelne oder mehrere Kantone.

Artikel 9 Absatz 2

KID vermisst eine explizite Nennung der Rolle der interinstitutionellen Zusammenarbeit und ihrer Gremien.

Hotelleriesuisse und SAV wünschen einen Einbezug der OdA in die Erarbeitung der kantonalen Programme und machen einen Textvorschlag. Auch CP, SAVOIRSOCIAL und sgv wünschen sich einen Einbezug der OdA. sgv schlägt dazu eine Neuformulierung von Absatz 2 und einen neuen Absatz 3 vor:

Das SBFI pflegt den regelmässigen Dialog mit den massgeblich betroffenen Kreisen der Weiterbildung.

SAVOIRSOCIAL weist darauf hin, dass auch eine Koordination mit weiteren Partnern (u.a. OdA) notwendig ist. Diese sollte in Absatz 2 festgeschrieben werden. Ähnlich äussert sich CURAVIVA.

SAV legt auf eine Rückkoppelung mit dem Arbeitsmarkt wert (Einschätzung des Bedarfs vor Ort).

Artikel 9 Absatz 3

KID findet den Verweis auf die Notwendigkeit einer Koordination mit den Integrationsprogrammen richtig, sieht jedoch das WeBiG in einer vorrangigen Finanzierungspflicht.

Gemäss SAV wäre auch eine Koordination mit den arbeitsmarktlichen Massnahmen anzustreben.

Auch VSEI plädiert für eine Abstimmung mit weiteren spezialgesetzlichen Massnahmen. Dabei sei der Vorrang des Spezialgesetzes bei der Finanzierung zu beachten.

Artikel 10

Artikel 10 Absatz 1

Swissmem findet das Instrument der Programmvereinbarungen richtig.

Bildungskoalition macht einen Vorschlag für einen neuen Artikel 10, da ausschliesslich kantonale Programme verwaltungsökonomisch nicht effizient seien:

Nationale Programme

Das SBFI setzt die nationalen Programme im Bereich des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener um, wenn sie von gesamtschweizerischer Bedeutung sind.

Artikel 10 Absatz 2

KID weist darauf hin, dass die Laufzeiten zwecks Koordination mit den Integrationsprogrammen dieselbe Laufzeit aufweisen sollten.

CP und sgv weisen darauf hin, dass im Verordnungsentwurf ein Hinweis auf die Erneuerbarkeit der Vereinbarungen fehlt.

Artikel 12

FER ist mit einer Delegation der Aufgabe an das SBFI einverstanden, fordert aber, dass die OdA an der Vereinbarung teilhaben.

sgv ist der Ansicht, dass es einen klaren Kriterienkatalog zur Definition des Verteilschlüssels geben sollte.

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