Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/65: Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 (NFO 2021) · 21 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 12Fedlex · Erläuternder Bericht
welcher vor allem auf die niedrigen Steuersätze bei der MWST zurückzuführen ist. Spiegelbildlich zum geringen Gewicht der Verbrauchssteuern sind die Einnahmen aus der Einkommenssteuer sowie aus der Gewinnsteuer von juristischen Personen in der Schweiz von grosser Bedeutung. Lediglich in den USA fällt das Gewicht dieser Einnahmenkomponente in etwa gleich hoch aus wie in der Schweiz.
Was die Spar-, Weiterbildungs- und Investitionsanreize betrifft, ist ein Steuersystem, welches ein starkes Gewicht auf Konsumsteuern legt, einem Einkommenssteuersystem überlegen. Unsicher ist dagegen, ob ein Einkommenssteuersystem gegenüber einem Konsumsteuersystem hinsichtlich der Arbeitsanreize günstiger zu beurteilen ist. Unter Verteilungsgesichtspunkten schneidet eine stärkere Gewichtung von einkommensbasierten Steuern dagegen deutlich besser ab, da einkommensorientierte Steuern eine stärker progressive Wirkung entfalten.
Nicht in Abbildung 5 dargestellt sind die Einnahmen aus der Besteuerung von Boden (z.B. Liegenschaftssteuer), Vermögen und Vermögensübertragungen (z.B. Erbschaftssteuer, Handänderungssteuer). Im Vergleich zu den anderen aufgeführten Ländern weisen vermögensbezogene Steuern für die Schweiz eine gewisse Bedeutung auf (wobei nur die Kantone und Gemeinden Vermögenssteuern erheben; die Erträge aus vermögensbezogenen Steuern entsprechen 7,1% der Fiskaleinnahmen im Jahr 2012). Lediglich in den USA und in Frankreich ist die Bedeutung dieser Kategorie ausgeprägter. In den beiden Ländern ist aber die Liegenschaftssteuer der wesentliche Treiber der Einnahmen, während in der Schweiz die Vermögenssteuer der Kantone und Gemeinden mit einem Steueraufkommen von mehr als 5 Milliarden Franken einen beachtlichen Beitrag leistet. Dies ist insofern bemerkenswert, da
– abgesehen von Frankreich, Norwegen und Spanien – kein europäisches Land mehr Einnahmen aus einer Vermögenssteuer generiert.
Unter dem Gleichheitsgesichtspunkt ist eine allgemeine Vermögenssteuer einer Liegenschaftssteuer überlegen, da sie – bei lückenloser Ausgestaltung – sämtliche Formen des Vermögens erfasst. Unter optimalsteuertheoretischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der zu niedrigen Bewertung von Immobilienvermögen lässt sich die Existenz einer Liegenschaftssteuer aber durchaus rechtfertigen. Vermögenssteuern besteuern – anders als eine Einkommenssteuer – den Sollertrag. Je höher die erzielte Rendite auf das Vermögen ausfällt, desto niedriger fällt die effektive Steuerlast einer Vermögenssteuer aus. Eine Einkommenssteuer hingegen besteuert den Ist-Ertrag. Anders als die Vermögenssteuer entfaltet eine Einkommenssteuer somit keine regressive Wirkung in Bezug auf die erzielte Rendite. Verwendet man das Einkommen als Indikator der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, entspricht eine Einkommenssteuer dem Leistungsfähigkeitsprinzip, während eine Vermögenssteuer – aufgrund ihres Sollertragscharakters – nur dann dem Leistungsfähigkeitsprinzip gerecht wird, wenn man das Vermögen als eigenständigen Indikator wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit akzeptiert.