Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2015/65: Bundesbeschluss über die neue Finanzordnung 2021 (NFO 2021) · 21 Seiten
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Gesetzgebungskompetenz bei den Einnahmen einher. Deshalb besteht in der Schweiz eine Kongruenz von Einnahmen- und Ausgabenautonomie.
Von dieser Autonomie machen die Kantone Gebrauch, um direkte Steuern oder andere Steuern und Abgaben zu erheben, sofern diese nicht dem Bund vorbehalten sind. Die Kompetenzen der Gemeinden zur Erhebung von Steuern sind in der jeweiligen Kantonsverfassung geregelt. Der Bund muss bei der Einkommens- und Gewinnsteuer seine Steuerkompetenz mit den Kantonen und Gemeinden teilen. Die DBST, die sowohl auf die Gewinne der juristischen Personen als auch auf das Einkommen der natürlichen Personen erhoben wird, fliesst dem Bund zu, wobei die Kantone mit derzeit 17 Prozent an den Einnahmen der DBST beteiligt werden. Der Ertrag aus der MWST fliesst hingegen vollständig dem Bund zu.
Aufgrund der ausgeprägten Steuerautonomie von Kantonen und Gemeinden ist ein Steuerwettbewerb um mobile Steuerzahler möglich. Innerhalb des föderalen Systems nimmt die DBST aber die Funktion eines wichtigen Korrektivs ein, da sie Steuerpflichtige mit niedrigen Einkommen nicht erfasst und einen stark progressiven Tarifverlauf aufweist. Aufgrund dieser Charakteristika der DBST beteiligen sich, trotz des ausgeprägten Steuerwettbewerbs in der Schweiz, besonders leistungsfähige Steuerpflichtige überproportional stark an der Finanzierung des Staates.
Abbildung 2: Fiskalische Dezentralisierung in ausgewählten OECD-Ländern in Prozent der gesamten Fiskaleinnahmen
Quelle: OECD
Gewinnsteuer
Abbildung 3 zeigt für 15 Kantone und 11 Länder die effektive Durchschnittsbelastung durch die Gewinnsteuer unter Einschluss aller staatlichen Ebenen für das Jahr 2013.5 Einige Kantone weisen international attraktive Gewinnsteuerbelastungen aus und auch höher besteuernde Kantone befinden sich international im Mittelfeld. In der Summe werden im internationalen Vergleich die Gewinne der juristischen Personen in der Schweiz vergleichsweise moderat besteuert.
5 Anders als bei statutarischen Steuersätzen, fliesst bei effektiven Durchschnittssteuersätzen auch die Bemessungsgrundlage in die Berechnung ein. Effektive Durchschnittssteuersätze können somit ein detaillierteres Bild von der Steuerbelastung juristischer Personen liefern als ein reiner Vergleich der statutarischen Steuersätze.