Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten
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Vertreter BFE:
Matthias Gysler, Leiter Sektion Marktregulierung BFE
Aurelio Fetz, Fachspezialist Sektion Marktregulierung BFE
Peter Ghermi, Fachspezialist Sektion Netze. BFE
Vertreter IFBC AG
Prof. Dr. Rudolf Volkart
Protokoll:
Markus Varga
Thomas Vettiger
Carla Trachsel, Abteilung Energiewirtschaft, BFE
4.1 Begrüssung und Einleitung
Pascal Previdoli (BFE) begrüsst die Anwesenden zur konferenziellen Anhörung im Rahmen der Änderung der StromVV und der Senkung des WACC (Weighted Average Cost of Capital) bzw. des durchschnittlichen Kapitalkostensatzes für das im Stromnetz gebundene Kapital per Tarifjahr 2017. Das Strom-Netznutzungsentgelt ist ein wichtiger Bestandteil der Stromkosten. Mit dem Netzentgelt werden die Betriebskosten sowie die Kapitalkosten (kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen) finanziert. Bei den kalkulatorischen Zinsen hat der Kapitalgeber Anrecht auf eine risikogerechte Verzinsung. Die Berechnung des WACC basiert auf einer finanztheoretischen Methode dem so genannten „Capital Asset Pricing Model“. An der Berechnungsmethode des WACC werde nichts verändert. Einige Parameter dieser Berechnungsmethode ständen hingegen zur Diskussion. Im Jahr 2012 ist die Verordnung des WACC grundlegend angepasst und mit einem Anhang 1 versehen worden. Ein Grund für die Anhebung des WACC ist die Energiestrategie 2050 (ES 2050) gewesen, in welcher die Netze (insbesondere das Stromnetz) eine wichtige Rolle spielen (spielt). Dabei ist festgestellt worden, dass es beim Stromnetz einen erheblichen Investitionsaufwand gibt, der zum Ausbau und zur Erneuerung des Stromnetzes notwendig ist.
Pascal Previdoli (BFE) zeigt die Zahlen auf, welche im Jahr 2012 diskutiert worden sind. Investitionsanreize bleiben zentral, um den Umbau auch finanzieren zu können und die Netzinfrastruktur entsprechend festzulegen. Neben der ES2050 gibt es zudem die Strategie Stromnetze (SSN), welche sich in der Endphase befindet. Dieses grosse Gesetzgebungspaket geht im Jahr 2016 ins Parlament.