Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten
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aktuellen effektiven Kapitalkosten hervorgehen würden. Jedoch besitze IFBC eine umfangreiche Kenntnis der heutigen Banken- und Finanzierungspraxis und könne daher ableiten, wieviel für Bankkredite bezahlt werden muss. Es wird Rechnung getragen, dass kleinere EVUs eine Bankfinanzierung benötigen. Der Referenzzinssatz für das Fremdkapital ist daher nicht derjenige, der am Kapitalmarkt beobachtet werden kann. Bei der Finanzierung von EVUs durch die Banken gäbe es keine negativen Zinssätze, sondern nur Zinsen, die über null Prozent liegen. Man sähe das im Firmenkundengeschäft und auch sehr ausgeprägt auch bei der Hypothekarfinanzierung im Privatkundengeschäft. Die Erfahrung zeige, dass der richtige Zinssatz bei ungefähr 0,5% liege.
Zur zweiten Frage bemerkt Thomas Vettiger (IFBC), dass bezüglich der effektiven Finanzierungskosten beim Fremdkapital der durchschnittliche Zinssatz über 1,75% liege, der von IFBC vorgeschlagen werde. Dies habe aus Sicht der IFCB folgende Gründe: Jedes EVU ist frei, für wie lange es sich finanziert. Das Vorgehen zur Berechnung des aktuellen Fremdkapitalkostensatzes ist der risikolose Referenzzinssatz plus der „Bonitätsspread“ sowie die Emissions- und Beschaffungskosten. Die historische Betrachtung dient nur zur Plausibilisierung. Das Konzept gemäss der IFBC sieht eine Aktualität der Beschaffung des Fremdkapitals vor. Was muss man bezahlen, wenn man sich heute verschuldet? Wie sich ein EVU tatsächlich verschuldet ist das Ergebnis seiner eigenen Risikoeinschätzung, die es selbständig vornehmen hat. Die effektiven Kapitalbeschaffungskosten sind nur zur Plausibilisierung genommen worden. Wenn die effektiven Kapitalbeschaffungskosten der EVUs betrachtet werden, gelten die Zinsen nicht nur für den (Strom-)Netzbetrieb. Die grossen Konzerne bezahlen Zinsen aufgrund der Gesamtbonität des Gesamtunternehmens und nicht nur bezogen auf dem Risiko des (Strom-)Netzes. Der Auftrag vom BFE ist von IFCB so aufgefasst worden, dass ein theoretischer Rahmen für die Fremdkapitalbeschaffung benötigt werde, der allein aufs schweizerische Stromnetz ausgerichtet ist. Es gibt in der Schweiz nur allseits bekannte Referenz, die Swissgrid. Swissgrid hat den Vorteil, dass sie sich am Kapitalmarkt engagieren und viel besser Kapital aufnehmen kann als ein irgendein kleines EVU. Wenn man die Finanzierung der grösseren EVU betrachtet, ist dies zudem eine Frage der Fristigkeit der Kredite, des Zeitpunktes der Kapitalaufnahme und auch des Sachverhalts, ob das Kapital der Finanzierung des Gesamtportfolios des Konzerns diene und nicht ausschliesslich der Finanzierung des Stromnetzes.
Pascal Previdoli (BFE) antwortet zur dritten Frage, dass der WACC, der im Rahmen der StromVV (Anhang 1) festgelegt wird, auch für die Entschädigungen im Rahmen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) gilt.
Martin Lang (VBE) möchte rechnerisch nachvollziehen, wie man von den 2% zu den 0.5% beim risikolosen Zinssatz für das Fremdkapital gelangt und was die Grundlagen hierfür seien.
Gemäss IFBC ist man rein vom Kapitalmarktzins aus gesehen heute beim Fremdkapital bei - 0.5%. Dies ist der momentane Refinanzierungssatz erklärt Thomas Vettiger (IFBC). Auf einer negativen Zinsbasis gibt es kaum reale Möglichkeiten für die Kreditgeber, dies langfristig durchzustehen. Es handelt sich um eine Sondersituation. Zumindest die Inflationskomponente sollte berücksichtigt werden. Die -0.5% können nicht als Floor eingesetzt werden, sondern es müssen folgende Punkte beachtet werden:
• Was macht Sinn im Rahmen einer ökonomischen Betrachtung?
• Die Inflation beträgt heute 1% und nicht wie gemäss den Annahmen von IFBC im Jahr 2012 1.5%.