Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten
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IFCB ist der Meinung, dass das bestehende Konzept mit den fixierten Parametern und den Grenzwerten für die regulierte Strombranche den wissenschaftlichen Anforderungen an den WACC nach wie vor bestens entspricht. Beim Eigenkapitalkostensatz müssen die nachhaltigen Renditeforderungen der Eigenkapitalgeber berücksichtigt werden. Diese sind vom aktuellen ökonomischen Zinsumfeld nicht beeinflusst. Entsprechend können die Definitionen sowie die Mindest- und Grenzwerte beibehalten werden. Jedoch gibt es eine kleine technische Anpassung, die den Steuersatz betrifft. Zurzeit werden für die Berechnung des WACC 21.17 % angewendet. Dies ist der Satz, welcher KPMG bisher ausgewiesen hat. Mittlerweile gibt es eine neue Messmethodik. Deshalb schlägt IFCB vor, einen Steuersatz von 18% zu verwenden. Dies ist der durchschnittliche schweizerische Grenzsteuersatz. Die Anpassung hat gesamthaft einen minimalen Einfluss auf den WACC.
Beim Fremdkostenkapitalsatz hingegen, wo die Aktualität wichtig ist, gibt es einen erheblichen Anpassungsbedarf. Hier erachtet es IFCB als notwendig, den pauschalen Wert des risikolosen Zinssatzes des Fremdkapitals von 2% auf 0.5% zu senken. Entsprechend muss auch die Bonitätsverschlechterung berücksichtigt werden. Der „Spread“ der Bonität zwischen einer sicheren Verzinsung und dem effektiven Rating des Fremdkapitals der schweizerischen Stromnetzbetreiber entspricht nicht mehr dem Mittelwert von AA und A, sondern nur noch dem Rating A. Die Kapitalstruktur zwischen Eigen- und Fremdkapital von 40% und 60% soll beibehalten werden. Wenn der WACC mit gewissen plausiblen Vorgaben berechnet wird, liegt er zurzeit 0,87% tiefer als der bisherige WACC von 4.70%, der für die drei Vorjahre gegolten hat.
4.3 Fragerunde der Anhörung WACC vom Montag, den 28. September 2015
Daniel Steffen (BKW) fragt, wieso das Konzept der Studie vom Jahr 2012, in welchem ein Floor von 2% eingeführt wurde, nicht wieder mit den denselben Argumenten der minimalen Realverzinsung von 0.5% sowie der langfristigen Inflationserwartung von 1.5% gestützt wird. Daniel Steffen (BKW) findet, dass diese zwei Komponenten für ein langfristiges Konzept sehr sinnvoll seien. Zudem wurde die 1.5%-ige Inflationserwartung vom BFE auch in der Stilllegung- und Entsorgungsverordnung (SEFV) verankert. Aus seiner Sicht passt die Analyse von IFBC nicht ganz mit den geschilderten sonstigen Gegebenheiten zusammen, auch weil wir insbesondere von einer Inflation von 1.5% ausgehen können.
Thomas Vettiger (IFBC) erklärt, dass im Jahr 2012 davon ausgegangen werden muss, dass die Inflation nicht mehr 1.5% betrage. Heute muss man von 1% ausgehen. Die realen Zinsen bewegen sich heute bei rund -0.5%. Zusammen mit einer Inflation von 1% ergibt sich der ausgewiesene nominale Zins von +0.5%.
Daniel Steffen(BKW) ergänzt, dass man jetzt sehr stark auf die aktuellen Marktschwankungen eingetreten sei, obwohl zurzeit ein Markversagen herrscht.
Thomas Vettiger (IFBC) stimmt der Aussage zu, dass zurzeit ein Marktversagen herrscht. Es geht darum, dass der Fremdkapitalkostensatz die effektiven Kosten der Verschuldung abbildet, welche die EVUs zu vergegenwärtigen haben.