Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten
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Daniel Steffen (BKW) findet, dass durch den heutigen Fremdkapitalkostensatz von 3.25% die Kapitalkosten bei der Fremdmittelbeschaffung sehr gut abgedeckt werden. Jetzt wird alles in Frage gestellt. Zudem fehlen beim Eigenkapital gewisse Komponenten, die Investoren bei der Risikobewertung der Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVUs) zur Anwendung bringen. Das Size premium für small caps (kleine Unternehmen), das durchgängig verwendet wird, ist von IFBC nicht berücksichtigt worden. Zum anderen werden heute für das Fremdkapital bei den EVUs höhere Zinsen angewandt. Dies stelle eine doppelte Benachteiligung der EVU dar, die sich nicht am Kapitalmarkt refinanzieren können. Die einzige Ausnahme bildet die Swissgrid.
Thomas Vettiger (IFBC) antwortet, dass diese Punkte in die Analyse integriert worden sind. Die Kapitalkosten, die von den Stromnetzbetreibern effektiv getragen werden, sind schwierig zu beurteilen, da nur die Kapitalkosten des Gesamt-EVU (inklusiv Stromproduktion und u. U. Gasverteilung) vorliegen. Es gibt keine ausgewiesenen Kapitalkosten, die nur das Risiko des Stromnetzteils der schweizerischen EVUs abbilden. Bei Betrachtung der Stromnetzteils allein, sind die Kapitalkosten geringer als beim Gesamt-EVU oder beim Konzern. Theoretisch könnte man formulieren, dass die Fremdkapitalkosten eines Gesamtkonzerns gemäss dem Risikoprofil der einzelnen Segmente zu bestimmen sind.
Daniel Steffen (BKW) fragt wie die Kapitalkosten für die restlichen rund 760 Netzbetreiber berechnet worden sind.
Markus Varga (IFBC) teilt mit, dass die kleineren Unternehmen nicht die Möglichkeit haben, an den Kapitalmarkt zu gehen. Diese kleinen EVUs finanzieren sich alle mittels Krediten von Banken. Über die individuellen Zinskonditionen der EVUs, die mit den Banken verhandelt werden, gibt es keine Informationen. Was jedoch bekannt ist, ist das die Banken in der Regel nicht ein Zinsniveau von 0% unterstellen, sondern tendenziell einen Zins zwischen 0% und 1% fordern. Hinzu kommt die individuelle Bonitätsprämie, welche die jeweilige Bank festlegt. Prof. Dr. Rudolf Volkart bestätigt als Leiter eines Kreditausschusses einer mittleren bis grossen Bank die Aussage von Markus Varga (IFBC). Er bestätigt auch, dass innerhalb der IFBC intensive Diskussionen stattgefunden haben und die Annahmen und Empfehlungen nicht leichtfertig getroffen worden sind.
Henrique Schneider (SGV) präzisiert, dass das Marktversagen kein Versagen des Marktes sondern die Auswirkungen eines Interventionsversagens der Institution Schweizerische Nationalbank (SNB) sei. Der Markt funktioniert heute nicht richtig, weil die Rahmenbedingungen falsch gesetzt sind.
Katja Keller (BKW) fragt ob der „Bonitätsspread“ im Modell CAPM nicht dynamisiert werden könnte. Von IFBC ist der „Bonitätsspread“ beim Fremdkapital der EVUs jetzt fix auf A abgesenkt worden. Momentan ist es aus Sicht von Katja Keller (BKW) so, dass die effektiven Fremdkapitalkosten durch den von IFBC bestimmten theoretischen Fremdkapitalkostensatz von 1.75% nicht mehr gedeckt werden. Diese Unterdeckung geht zulasten des Eigenkapitals. Dies könnte längerfristig einen zusätzlichen schlechten Effekt auf die Bonität der EVU haben.
Thomas Vettiger (IFBC) antwortet, falls die ganze Branche der Netzverteiler unter das A fällt, müsste bei der effektiven Berechnung des WACC bezüglich der anzuwendenden Parameter gehandelt werden. Prof. Dr. Rudolf Volkart (IFBC) ergänzt, dass wenn es zu einer Unterdeckung