Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten
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wurde. Zudem, kann die Frage gestellt werden, inwiefern diese Anpassung der StromVV (Anhang 1) gesetzeskonform ist. Das StromVG verlangt, dass die Netzbetreiber ihre Kosten decken können. Der Antrag des VSE ist, die Anpassung des WACC abzulehnen. Investoren erwarten eine angemessene und sichere Verzinsung sowie stabile regulatorische Rahmenbedingungen.
Swissgrid:
Die Swissgrid steht voll und ganz hinter der Ausführung vom VSE. Im Rahmen des strategischen (Strom-)Netzes 2025 sind wichtige Investitionen und Linienführungen namentlich bezeichnet und priorisiert worden. Swissgrid muss jährlich eine Summe von über 1 Milliarde investieren. Das Rating von Swissgrid wird mittelfristig unter Druck kommen. Es gibt sehr viele Risiken im Rahmen der Plangenehmigungsverfahren, die sich heute noch nicht adäquat in den Büchern der Swissgrid widergespiegeln. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die aktuelle Entwicklung, welche wir zurzeit sehen, nicht nachhaltig ist. Zudem ist fraglich ob die analytische Beurteilung, welche heute sehr gut nachvollziehbar ist, statistisch zulässig und nachhaltig ist.
Swisselectric:
Swisselectric schliesst sich den Statements des VSE und der Swissgrid an. Swisselectric gibt im Anschluss an die konferenzielle Anhörung eine schriftliche Stellungnahme ab.
BKW
Die BKW schliesst sich in ihrer Beurteilung ebenfalls den Statements des VSE an. Neben der Investitionssicherheit ist auch die Rechtssicherheit ein grosses Thema. Wenn das Berechnungssystem des WACC geändert wird, entsteht ein zusätzliches Risiko bei den Investoren. Bei kurzfristigen Änderungen beim WACC kann es bezüglich der Finanzierung der Investitionsprojekte im Rahmen der ES 2050 Problemen geben. Es ist in der momentanen WACC-Berechnung ein politisches Moment vorhanden. Man sollte nur auf die ökonomischen Anreize für die Investoren abstellen.
EWZ:
Die EWZ schliesst sich den Meinungen der Strombranchenverbände an. Die Investitionssicherheit ist langfristig zu gewährleisten. Es muss Rechtssicherheit geboten werden. Mit der Ausgestaltung der WACC-Berechnung im Jahr 2012 sollte mehr Stabilität im Planungsbereich gewährleistet werden. Durch die Änderung der StromVV im Jahr 2015 werden die Investitionsanreize nach drei Jahren bereits wieder deutlich geschmälert.
VBE:
Zurzeit läuft eine interne Vernehmlassung im Rahmen des VBE. Es kann daher von seinen Vertretern noch kein abschliessendes Urteil gefällt werden.