Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten

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Anpassung eine markante Belastung der Stromwirtschaft. Der VAS ergänzt, dass die öffentliche Hand als Besitzerin der Netzbetreiber mit markant tieferen Einnahmen zu rechnen hätte, während die Wirtschaft nur geringfügig entlastet würde. Der VBE ergänzt, dass die Grenzwerte der Fremdkapitalverzinsung nie klar definiert wurde und dass, falls die Anpassung folgt, absehbar ist, wie diese Grenzwerte für die Parameter berechnet werden. Der VSG beurteilt die Anpassung sehr kritisch und warnt vor einer unveränderten Übernahme des Strommodells, da dieses den gasspezifischen Risiken nicht genügend Rechnung tragen würde.

Befürwortet wird die Verordnungsänderung von der Gruppe Grosser Stromkunden (GGS), dem Hauseigentümerverband Schweiz (HEV Schweiz), der Interessengemeinschaft energieintensive Branchen (IGEB), scienceindustries und Swissmem mit der Anpassung beim Fremdkapitalkostensatz, die unveränderte Eigenkapitalrendite und das schlechtere Bonitätsrating werden als grosszügige Zugeständnisse an die Strombranche gesehen. Sie erwähnen, dass die Änderung kein Systemwechsel darstelle sondern zwei Parameter angepasst würden und daher die Rechtssicherheit nicht gefährde. Zudem wird auch die Frage gestellt, ob die Untergrenze mit 0.5% nicht noch zu hoch angesetzt sei. SwissElectricitv sieht in den vorgeschlagenen Anpassung Verbesserungen, allerdings beantragen sie weitergehende Anpassungen für die Eigenkapitalrendite, den Bonitätszuschlag und für die Betrachtung des Risikos nur für den Netzbereich. Swissolar erwähnt, dass die Koppelung bei einer Absenkung des WACC für Stromnetze und Erzeugungsanlagen nicht unbesehen weitergeführt werden dürfe, da Produktionsanlagen generell mit einem höheren Risiko belastet seien als Netze.

Zudem haben sich weitere Anhörungsteilnehmer geäussert: Die Preisüberwachung begrüsst die vorgeschlagene Änderung, beantragt aber eine weitergehende Anpassung der Untergrenzen für die risikolosen Zinssätze an das Marktniveau, im Falle der Eigenkapitalverzinsung beantragt sie die Senkung der Untergrenze auf 1 Prozent. Credit Suisse Energy Infrastructure Partners AG beantragt die aktuell gültige Regelung beizubehalten, da die beabsichtigte Änderung für die Versorgungssicherheit als nachteilig erachtet werden müsse. Für langfristige Investitionen seien verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen zentral und durch die Senkung des Fremdkapitalkostensatzes würden die aktuellen effektiven Fremdkapitalkosten der Netzbetreiber nicht mehr gedeckt. Der Schweizerische Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) lehnt die Revision der Verordnung aus den vom SGB genannten Gründen ebenfalls ab, insb. da bei einer Revision ein steigender Druck und Unsicherheit beim Personal in der Strombranche entstehe. Lonza begrüsst die Anpassungen beim Fremdkapitalkostensatz, sieht bei der unveränderten Eigenkapitalrendite und beim schlechteren Bonitätsrating sehr grosszügige Zugeständnisse an eine Branche, die über schwindende Margen in der Produktion (Markt) klagt. Die Kosten gingen zu Lasten der restlichen Volkswirtschaft, die dafür weder eine höhere Versorgungssicherheit noch einen effizienteren Netzbetrieb erhalte.