Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2015/75: Anpassung des Berechnungsmodells für den kalkulatorischen Zinssatz gemäss Art. 13 Abs. 3 Bst. b der StromVV (WACC) · 30 Seiten

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Signal ausgesendet, das keine oder nur eine ungenügende Investitionssicherheit gewährleistet. Den Investoren wird implizit mitgeteilt, dass das BFE die Rahmenbedingungen kurzfristig ändern kann und dies nach seinem Gutdünken auch tun wird. Dass jederzeit Rahmenbedingungen geändert werden können, wird ein negatives Signal ausgesendet, welches sehr gefährlich ist und sich auf die ES2 050 negativ auswirken wird.

Allein für die Substanzerhaltung der heutigen (Strom-)Netze müssen jährlich 1.2 Milliarden ausgegeben werden. Dieses Geld muss von den Netzbetreibern beschafft werden, entweder über Fremd- oder Eigenkapital. Die kostengünstige Beschaffung dieser hohen jährlichen Investitionssumme wird durch einen tieferen WACC und des damit verbundenen negativen Signals gefährdet.

Die sonstigen Schlussfolgerungen von IFCB decken sich gemäss dem VSE nicht mit den bisherigen Ausführungen von IFBC. Im Weiteren ist mit der Einführung der Berechnungsmethode des WACC im Jahr 2012 eine bewusste Glättung der Zinsentwicklung eingeführt worden. Dieses Glättungsverfahren hat das BFE in diversen Berichten erwähnt und ist im Anhang 1 StromVV exakt beschrieben. Von dieser bewussten Glättung weicht man in weniger als drei Jahren schon wieder ab und führt wieder Sprünge ein, welche so im bisherigen Berechnungssystem nicht vorgesehen sind.

Durch IFBC wird betont, dass eine langfristige Betrachtung des Zinsniveaus wichtig sei. Die Netzbetreiber beschaffen ihr Fremdkapital nicht nur kurzfristig. Das Fremdkapital wird vor allem langfristig beschafft. Man sollte nicht nur auf die kurzfristigen Fremdkapitalzinsen von derzeit - 0,5% abstellen.

Der VSE verweist darauf, dass in der AG Revision StromVV 2012 die Zürcher Kantonalbank (ZKB) konsultiert worden sei. Die ZKB hat mitgeteilt, dass der von IFBC berechnete Wert des WACC am unteren Ende der langfristigen Erwartungen anzusiedeln ist. Auch dies würde gegen eine Absenkung des WACC sprechen. Tatsache ist, dass das Zinsniveau gesunken ist, dies ist jedoch eine kurzfristige Entwicklung und berücksichtigt die Zinsglättung nicht. Zudem muss festgestellt werden, dass der effektive Zinsrückgang zwischen 2012 und 2015 bei nur ca. 0.6% betrage. Der Vorschlag von IFBC den WACC um 1.5% zu reduzieren, ist eine kurzfristige Überreaktion Diese Sichtweise ist falsch, da eine langfristige Optik gelten sollte.

Die Senkung des minimalen Zinssatzes für das risikolose Fremdkapital um 1.5% gilt für alle Stromnetzbetreiber. Kleine Netzbetreiber beschaffen sich ihr Kapital über Bankkredite. Bei den Bankkrediten ist der Rückgang nicht so stark. Dies ist auch in der IFCB Studie von 2015 erwähnt worden. Bei den Bankkrediten ist die Unsicherheit für die EVUs sogar noch gestiegen. IFCB hat zurecht bemerkt, dass der Fremdkapitalkostensatz die effektiven Kapitalbeschaffungskosten der EVUs sicherstellen muss. Der Fremdkapitalkostensatz der Swissgrid liegt heute bei 2.4%. Dies liege deutlich über den 1.75%, welche momentan im Raum stehen und für das Tarifjahr 2017 gelten sollen.

Beachtet werden muss auch, dass kleine Verteilnetzbetreiber, welche nicht kapitalmarktfähig sind, nicht dieselben guten Konditionen haben wie z. B. die Swissgrid. Auch Swissgrid liege deutlich über den vorgeschlagenen 1.75% für das Fremdkapital. Die vorgeschlagene Anpassung des WACC hätte zur Folge, dass die Netzbetreiber den effektiven Zinsaufwand kaum mehr decken könnten. Dies widerspricht der Zielsetzung der Nachhaltigkeit, welche von IFCB erwähnt